Mehrwertabgabe: Neuer Leitfaden erklärt die wichtigsten Fragen
Die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) hat einen neuen Leitfaden zur Mehrwertabgabe veröffentlicht. Dieser informiert Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden und Fachpersonen über die gesetzlichen Grundlagen, den Ablauf und die Verwendung der Abgabe.
Veröffentlicht am 08. Oktober 2025 - 09h38
Wird ein Grundstück durch eine raumplanerische Massnahme wie etwa eine Einzonung oder eine deutliche Erhöhung der Bebauungsmöglichkeiten aufgewertet, entsteht für die Eigentümerschaft ohne eigenes Zutun ein erheblicher finanzieller Vorteil. Um diesen planerisch bedingten Mehrwert auszugleichen, sieht das Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes seit 2014 vor, dass die Kantone mindestens 20% dieses Mehrwerts abschöpfen müssen. Im Kanton Freiburg ist die Regelung seit 2018 in Kraft und wurde 2024 angepasst.
Die Mehrwertabgabe ist ein wichtiges Instrument für eine faire und im öffentlichen Interesse liegende Raumplanung: Die Einnahmen fliessen in einen kantonalen Fonds. Damit werden Entschädigungen für Wertverluste bei Auszonungen von Grundstücken bezahlt, aber auch andere raumplanerische Projekte auf regionaler oder kommunaler Ebene unterstützt – zum Beispiel Studien zur Verdichtung oder Massnahmen zur Förderung der Biodiversität. Die Gemeinden können auf Wunsch bis zu 25 Prozent der Einnahmen für ähnliche Aufgaben von kommunalem Interesse einsetzen.
Im Übrigen wird in den laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung, mit Anwendungsregeln, die diesen Herbst bekannt gegeben werden sollen, auch in Betracht gezogen, die Mehrwertabgabe zur Finanzierung des kantonalen Anteils der vom Bundesparlament beschlossenen Abbruchprämien zu verwenden.
Gleichzeitig wirft die Abgabe viele praktische Fragen auf – etwa zur Schätzung des Mehrwerts, zur Fälligkeit der Abgabe oder zu den Ausnahmen von einer Erhebung der Abgabe. Der neue Leitfaden fasst nun alle wesentlichen Informationen verständlich zusammen und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden sowie Planungsfachleute bei der Anwendung des kantonalen Rechts. Er steht online auf der Website der RIMU zur Verfügung und ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen um praxisnahe Erklärungen.
Mehr Informationen zum Thema auf www.fr.ch/mehrwertabgabe .
Beilagen
Herausgegeben von Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt
Letzte Änderung: 08.10.2025 - 19h00