Nach kantonalem Recht können Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone bei deren Abbruch neu eine Abbruchprämie erhalten. Diese Massnahme soll den Rückbau nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen fördern. Sie trägt dazu bei, die Landschaftsqualität zu erhalten, die Zersiedelung einzudämmen und die Ziele des Bundesrechts zu erreichen.
Eine Massnahme zur Stabilisierung der Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzone
Mit der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG 2) werden den Kantonen neue Vorgaben für Bauten ausserhalb der Bauzone auferlegt. Ziel ist es, die Zunahme der Anzahl Gebäude sowie die Ausdehnung versiegelter Flächen ausserhalb der Bauzone zu begrenzen. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, passt der Staatsrat die kantonale Gesetzgebung an.
In diesem Zusammenhang hat der Grosse Rat am 26. Juni 2026 die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) verabschiedet. Damit werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Abbruchprämie geschaffen.
Gemäss kantonalem Recht wird die Abbruchprämie auf der Grundlage eines Pauschalbetrags pro m³ berechnet, der sich nach der Art des abgebrochenen Bauwerks richtet. Die Kriterien für die Berechnung der Prämie sowie die Voraussetzungen für ihre Ausrichtung werden vom Staatsrat in der Ausführungsverordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz festgelegt.
Einreichung des Gesuchs
Der Antrag auf eine Abbruchprämie ist mit dem PDF-Formular «Gesuch um Ausrichtung einer Abbruchprämie» einzureichen, das auf der Website des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA) zur Verfügung steht: [Link zum Formular].
Das vollständig ausgefüllte Formular ist im PDF-Format dem Baugesuch beizulegen, das über die Plattform FRIAC eingereicht wird.
Weitere Informationen
Da die Bestimmungen der Ausführungsverordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz vom Staatsrat erst in Kürze verabschiedet werden, bleiben allfällige Änderungen vorbehalten.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie, zur Berechnung ihres Betrags sowie zum Verfahren finden Sie hier: [Link zur Webseite des Bau- und Raumplanungsamts]