Am 12. Juli 1991 verabschiedete der Staatsrat den Beschluss über die Zuteilung und die Verwaltung von Parkplätzen für Personenwagen (SGF 122.98.11). Dieser regelt die Zuteilung und Verwaltung der dem Staatspersonal zur Verfügung stehenden Parkplätze.
Seit seinem Inkrafttreten haben sich das Mobilitätsverhalten sowie die Parkraumbewirtschaftung erheblich gewandelt, insbesondere aufgrund des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs, des E-Bike-Booms und der zunehmenden Verbreitung der Telearbeit. Gleichzeitig wurden die Parkgebühren seit mehr als dreissig Jahren nicht angepasst und decken die dem Staat tatsächlich entstehenden Kosten nicht mehr, was zu einer impliziten Subventionierung der Parkierung für den motorisierten Individualverkehr führt.
Vor diesem Hintergrund verfolgt der Revisionsentwurf das Ziel, die Kriterien für die Zuteilung von Parkplätzen anzupassen, die Tarifgestaltung – wofür drei Varianten vorgeschlagen werden – zu überarbeiten sowie die Verwaltung der Parkinfrastruktur zu optimieren, insbesondere durch die Förderung der gemeinsamen Nutzung von Parkplätzen und die Entwicklung von Formen der komplementären Nutzung.