Mit dem Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gewässergesetzes (GewG) werden zwei Motionen umgesetzt, die 2023 vom Grossen Rat angenommen wurden. So sollen der maximale Beitragssatz für Hochwasserschutz- und Gewässerrevitalisierungsprojekte erhöht (Motion 2022-GC-106 ) und der Mindestabstand zur Grenzlinie des Gewässerraums abgeschafft werden (Motion 2023-GC-80 ).
Wasserbau und Gewässerrevitalisierung
Die in die Vernehmlassung gegebene Änderung des GewG sieht vor, dass Wasserbauarbeiten an Fliessgewässern und Seen mit bis zu 95 % durch Bund und Kanton subventioniert werden können statt wie bisher mit höchstens 80 %.
Baugrenze
Laut Gesetzesvorentwurf soll die Baugrenze nur noch für eingedolte Wasserläufe vorgeschrieben werden, für die kein Gewässerraums (GWR) festgelegt worden ist. Die Gemeinden behalten aber die Möglichkeit, einen Mindestabstand von 4 Metern oder mehr zur Grenzlinie des GWR vorzuschreiben, wenn sie dies für die Gewährleistung des Unterhalts als nötig erachten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Oktober 2025.
Mehr dazu
- Gesetzesvorentwurf zur Änderung des Gewässergesetzes PDF, 144.98k
- Teilrevision des kantonalen Gewässergesetzes - Bericht für die externe Vernehmlassung PDF, 389.33k
- Teilrevision des kantonalen Gewässergesetzes - Begleitschreiben zur externen Vernehmlassung PDF, 193.13k
- Teilrevision des kantonalen Gewässergesetzes - Liste der Vernehmlassungsadressaten PDF, 223.85k