Das kantonale Gewässergesetz (GewG) sieht eine gesamtheitliche Gewässerbewirtschaftung auf regionaler Ebene (Einzugsgebiet) vor, um den Erhalt des Wasservorkommens langfristig zu sichern. Der Staatsrat hat die Einzugsgebiete im Jahr 2014 festgelegt und 2018 insbesondere aufgrund von Gemeindefusionen angepasst.
Die Ausarbeitung oder Anpassung der Statuten der 7 in der Raumplanung tätigen Bezirksverbände ab 2021 macht es erforderlich, eine Verbindung zwischen Raum und Gewässer herzustellen, also die raumplanerischen Perimeter und die 14 Einzugsgebiete der Gewässerbewirtschaftung zu koordinieren.
Mit der Vernehmlassung erhalten die betroffenen Behörden die Möglichkeit, sich zu den beiden Abgrenzungsvarianten mit 14 bzw. 7 Einzugsgebieten zu äussern. Gestützt auf das Resultat der Vernehmlassung wird der Staatsrat die Einzugsgebiete festlegen.
Mehr dazu
- Gewässerbewirtschaftung nach Einzugsgebiet - Perimeter der Einzugsgebiete - Bericht für die externe Vernehmlassung PDF, 7.47MB
- Revision der Abgrenzung der Einzugsgebiete - Formular für die externe Vernehmlassung XLSX, 75.04k
- Revision der Abgrenzung der Einzugsgebiete - Begleitschreiben zur externen Vernehmlassung PDF, 190.04k
- Revision der Abgrenzung der Einzugsgebiete - Liste der Vernehmlassungsadressaten PDF, 258.34k