Trinkwasserqualität
Rund 150 Wasserversorger mit einem öffentlichen Auftrag liefern jährlich rund 35 Millionen Kubikmeter Trinkwasser an die Einwohnerinnen und Einwohner und Unternehmen des Kantons. Die überwiegende Mehrheit des verteilten Wassers ist von guter Qualität. Es gibt jedoch auch Mängel, die insbesondere auf das Vorhandensein von Chlorothalonil-Metaboliten zurückzuführen sind. 36 Versorger werden bei durchschnittlichem Verbrauch in die Wasseraufbereitung oder in die Beimischung von chlorthalonilfreiem Wasser investieren müssen. Dies gilt vor allem für Versorger, die im Norden des Kantons (Broyebezirk, Seebezirk und ein Teil des Sense- und des Glanebezirks) tätig sind.
Trinkwasserquantität
Im Kanton gibt es 15 strategische Fassungen, die zwei Drittel des Trinkwassers liefern. 54 wichtige Fassungen decken rund 21 % des Bedarfs ab. 156 zusätzliche Fassungen sind im Kanton als von öffentlichem Interesse erfasst. Im Normalfall sind die Trinkwasserressourcen damit praktisch überall ausreichend. In Hitze- oder Trockenheitsperioden kann es jedoch in mehreren Teilen des Kantons zu Defiziten kommen, insbesondere aufgrund des Vorhandenseins von Chlorothalonil. Dieses Problem kann nicht allein durch die Vernetzung gelöst werden. So müssen insbesondere im Broye-, See- und Sensebezirk Wasseraufbereitungsanlagen installiert werden.
Aktionsplan
Der Sachplan Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) zielt darauf ab, eine nachhaltige Trinkwasserversorgung wie auch die Brandbekämpfung für den gesamten Kanton zu gewährleisten und dabei die Entwicklung der Gemeinden zu berücksichtigen. Die Bewahrung der strategischen Fassungen ist ein Schlüsselelement dieser Planung.
Um bei Wasserknappheit wegen Trockenheit oder Verschmutzung das benötigte Wasser innerhalb einer Region austauschen zu können, ist eine gute Vernetzung der Wasserversorger nötig. Der Plan sieht deshalb eine Verwaltung der Ressourcen auf regionaler Ebene vor, indem die Qualität der Infrastruktur verbessert und ihre gemeinsame Nutzung bevorzugt wird.
Ferner verlangt der STWI, dass die Risiken einer ernsthaften Trinkwasserknappheit und die Folgen einer möglichen Energiekrise berücksichtigt werden.
Verankerung im kantonalen Richtplan
Der STWI geht auf ein Erfordernis des kantonalen Gesetzes über das Trinkwasser (TWG) zurück, das 2012 in Kraft getreten ist. Er basiert auf den von den Gemeinden und Gemeindeverbänden erstellten Plänen der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) sowie auf Studien des Kantons. In Übereinstimmung mit dem TWG wird ein Teil der Massnahmen bei einer nächsten Revision in den kantonalen Richtplan aufgenommen, wodurch sie für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich werden.
Positives Echo auf den Vernehmlassungsentwurf
Der Entwurf des STWI wurde vom 4. August bis zum 3. November 2023 bei den Trinkwasserversorgern, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den Ämtern des Staats in die Vernehmlassung gegeben. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsste den Entwurf, auch wenn gewisse Punkte, namentlich die Problematik der Chlorothalonil-Metaboliten, die Kriterien für die Bestimmung der wichtigen Fassungen sowie die Regionalisierung der Netze, Anlass zu mehreren Bemerkungen und Verbesserungsvorschlägen gaben. Der Text wurde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen so weit wie möglich angepasst. Dies betrifft insbesondere das Thema Chlorothalonil unter Berücksichtigung der Gerichtsentscheide über die Relevanz der Metaboliten, die Ergänzung der Liste der wichtigen Fassungen, neue Einschätzungen des Konfliktgrads für die Zonen S der strategischen Fassungen, die Anpassung der Wasserbilanzen und Klärungen betreffend die Zusammenarbeit zwischen den Wasserversorgern.