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Fussverkehr

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Es wird zwischen zwei Arten von Fussverbindungen unterschieden: Fusswege et Wanderwege.

Fusswege

Das Fusswegnetz umfasst Fussgängerverbindungen und -räume in besiedeltem Gebiet, die Wohnzonen, Arbeitsorte, öffentliche Gebäude und Schulen, Erholungs- und Grünanlagen, öffentliche Haltestellen und Einkaufszentren erschliessen.

Die Ziele der kantonalen Verkehrspolitik im Bereich der Fusswege lauten:

  • das Erstellen von Fusswegen gemäss den Bedürfnissen der unterschiedlichen Benutzer, wo es die örtlichen Gegebenheiten fordern
  • die Fusswegverbindungen sicher, attraktiv und so direkt wie möglich gestalten
  • ein zusammenhängendes Fusswegnetz gewährleisten

Für die Planung der Fusswege sind die Gemeinden zuständig.

Wanderwege

 Die Wanderwege sollen:

  • Erholungsräume und Sehenswürdigkeiten (Aussichtspunkte, Natur- und Kulturdenkmäler, Ortsbilder usw.) erschliessen
  • diese Ziele auf attraktive Weise verbinden (direkte Verbindung, Schönheit der Strecke, Gehkomfort usw.)

Dank den Investitionen des Freiburger Tourismusverbands (FTV) besitzt der Kanton Freiburg ein Wanderwegnetz mit einer Gesamtlänge von etwas über 1700 km.

Der Freiburger Tourismusverband (FTV) überwacht die Planung, Markierung und den Unterhalt der Wanderwege.

Weiterführende Links

  • Fussverkehr Schweiz
  • Schwachstellenanalyse und Massnahmenplanung Fussverkehr - Handbuch (ASTRA und Fussverkehr Schweiz)
  • Handbuch Fusswegnetzplanung Handbuch (ASTRA und Fussverkehr Schweiz)
  • SchweizMobil
  • Fribourg Region
  • Freiburger Tourismusverband (FTV)
Hauptbild
Fussverkehr
Fussverkehr © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
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Herausgegeben von Amt für Mobilität (MobA)

Letzte Änderung: 20.02.2025

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