Heute das Kulturgut für morgen sammeln: Dies ist das Ziel der Pflichtabgabe. Die Freiburger Pflichtabgabe ermöglicht die Sammlung der gedruckten und audiovisuellen Dokumente, die im Kanton Freiburg produziert wurden oder deren Autor:in oder Herausgeber:in im Kanton Freiburg wohnhaft ist.
Die 1974 eingeführte Pflichtabgabe betrifft Druckerzeugnisse und Ton- und Bilddokumente und wird durch das Gesetz über den Schutz der Kulturgüter vom 7. November 1991, Art. 28-29 geregelt. Seit dem 1. Januar 2023 umfasst sie auch digital entstandene Dokumente. Die Auswahlkriterien und die Abgabeverfahren werden derzeit erarbeitet.
Wenn die Publikationen den Kanton Freiburg betreffen oder Produkt von Freiburger Kunstschaffenden (Schallplatten, Romane von Freiburger Autor:innen usw.) sind, werden sie in der Freiburger Bibliografie aufgeführt.
Die abgegebenen digitalen und audiovisuellen Dokumente können auf einer Fri-Memoria-Station in den Räumlichkeiten der KUB-Beauregard sowie in bestimmten Fällen online konsultiert werden.
Langzeitarchivierung
Aus Sicherheitsgründen werden die durch die KUB über die Pflichtabgabe erworbenen Exemplare grundsätzlich in einem geschlossenen Magazin zur Langzeitarchivierung aufbewahrt und sind von der Benutzung ausgeschlossen. Für die Konsultation durch die Nutzer:innen werden zusätzliche Exemplare erworben.
Ziele
- Zugang zu den Dokumenten
Alle von der KUB erhaltenen Dokumente können von jeder Person auf Anfrage konsultiert werden. Diese Dokumente sind im Freiburger Verbund (SLSP) verzeichnet und können in einigen Fällen auf Fri-Memoria konsultiert werden (ajouter lien). - Schutz und Konservierung
Um die Langzeitarchivierung der erhaltenen Dokumente zu sichern, werden sachgerechte Massnahmen für die Lagerung und Buchbindung unternommen. - Unvoreingenommenheit
Es werden sämtliche Dokumente entgegengenommen, unabhängig von ihrer Form oder ihrem Inhalt: wissenschaftliche, künstlerische, populäre, marginale Publikationen usw.
Wer muss seine Publikationen abgeben oder melden?
Nebst den Verlagen und Druckereien sind alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Dokument publizieren und ihren Wohnsitz im Kanton Freiburg haben, zur Abgabe verpflichtet, namentlich:
- Privatpersonen (Autor:innen, Produzent:innen, Filmschaffende, Musiker:innen, Forschende usw.)
- Mitglieder des Lehrkörpers der Universität und der Hochschulen sowie alle im Kanton wohnhaften Forschenden
- Privatunternehmen, Sport- und Kulturverbände, Vereine, Chöre, Musikgruppen Stiftungen und andere nicht gewinnorientierte Vereinigungen
- Öffentliche Körperschaften (z.B. die Gemeinden)
- Produzent:innen audiovisueller Medien
Die Abgabepflicht entfällt, wenn der oder die Herausgeber:in, Drucker:in oder Produzent:in bereits dieser Pflicht untersteht.
Welche Dokumente müssen abgegeben werden?
Für die Öffentlichkeit bestimmte Dokumente, unabhängig vom Medium (physisch und digital), namentlich:
- Bücher, Broschüren
- Zeitungen, Bulletins, Zeitschriften
- Rechenschaftsberichte, Jahresberichte, Gesetze und Reglemente
- Musikpartituren
- Geografische Karten und Pläne
- Plakate
- Postkarten
- Tonaufnahmen (Format mit mindestens drei Titeln)
- Videoaufnahmen
Im Bereich der digital entstandenen Dokumente wird bei der Auswahl eine Priorisierung vorgenommen, um den von der KUB festgelegten Konservierungskriterien zu entsprechen. Im Bereich des Selbstverlags werden nur Dokumente akzeptiert, bei denen sich eine Aufbewahrung aufgrund ihrer Qualität und ihres dokumentarischen Werts lohnt.
Nicht gesammelt werden:
- Applikationen
- Blogs
- Social Media-Accounts
- Datenbanken
- Graue Literatur (Flyer, Werbung usw.)
Abgabe in der Nationalbibliothek
Die Freiburger Pflichtabgabe ist mit der freiwilligen Abgabe von Publikationen in der Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern vereinbar. Die Aufbewahrung von zwei Exemplaren in zwei verschiedenen Institutionen gewährleistet einen zusätzlichen Schutz für die kommenden Jahrhunderte.
Wie geben Sie Ihre Dokumente ab?
Bitte senden Sie Ihre Publikation an:
Kantons- und Universitätsbibliothek
Pflichtabgabe
Rue de la Carrière 22
Postfach
1701 Freiburg
BCU_DL@fr.ch