Die Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) steht auf der Roten Liste der Reptilien der Schweiz und ist eine der am stärksten gefährdeten Wirbeltierarten. Die Erhaltung dieser Art hat für den Bund eine sehr hohe Priorität. Die massive Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume sowie das Einfangen der Tiere haben erheblich zum Verschwinden ihres Bestands beigetragen. Seit den 2010er-Jahren wurden wiederholt Sumpfschildkröten in den Kantonen Genf und Neuenburg wieder angesiedelt. Die Koordination des Projekts obliegt einem Steuerungskomitee (COPIL) aus Vertretern des Bundes, der Kantone, der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz (KARCH), dem Verein SwissEmys, des Centre Emys sowie der zoologischen Einrichtungen Tierpark Bern und Papiliorama.
Um zur Erhaltung der Art beizutragen, hat der Staat Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt, dem COPIL und dem Verein Grande Cariçaie ein Projekt zur Stärkung der Sumpfschildkröte aufgenommen. Das erstmalige Aussetzen von etwa 60 Tieren, darunter Jungtiere, fand am Freitag im Naturschutzgebiet in Cheyres in Anwesenheit von Staatsrat Didier Castella statt. Dieses sehr weitläufige Gebiet bietet für die Europäische Sumpfschildkröte, die in Feuchtgebieten lebt, einen besonders günstigen natürlichen Lebensraum, der auch für das Überleben zahlreicher anderer Arten wichtig ist.
Bis 2028 werden einmal pro Jahr und jeweils am selben Ort Europäische Sumpfschildkröten ausgesetzt. Zehn ausgesetzte Tiere werden mit einem GPS-Tracker ausgestattet und sind während einem Jahr Gegenstand eines Monitorings im Rahmen einer Masterarbeit für die Universität Neuenburg. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse tragen zur Erhaltung der Art bei. Dieses Projekt wird mit insgesamt 48'000 Franken finanziert.
Sicherheit der Sumpfschildkröten gewährleisten
Der Bereich, der für das Projekt zur Stärkung der Sumpfschildkröten festgelegt wurde, ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Damit wird gewährleistet, dass die Sumpfschildkröten die nötige Ruhe haben, um sich zu entwickeln und fortzupflanzen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das wilde Aussetzen von Schildkröten oder anderen Tieren unterschiedlicher Herkunft strengstens verboten ist, da ihre Anwesenheit in der Natur für das Überleben der einheimischen Populationen verheerend sein kann.