3. Sitzung der Regionalkonferenz zur Konstituierung der neuen Agglomeration (CRCNA)
Im Februar 2024 hatten die Mitgliedsgemeinden der CRCNA[1] beschlossen, sich an die ARS zu wenden, damit diese eine Übernahme der Aufgaben für die Ausarbeitung und Umsetzung von Agglomerationsprogrammen prüft. Gleichzeitig sollte den Gemeinden, die nicht zum Saanebezirk gehören, die Möglichkeit gegeben werden, sich im Rahmen einer Vereinbarung an diesen Arbeiten zu beteiligen. Die ARS zeigte sich grundsätzlich interessiert und nahm eine eingehende Prüfung dieser Anfrage vor, was schliesslich zu einem Entwurf einer Totalrevision der Statuten führte, der auch weitere Entwicklungen für den Regionalverband beinhaltet. In diesem Rahmen konnte sie feststellen, dass es nicht nur technisch möglich war, der Anfrage der CRCNA nachzukommen, sondern dass mit der Übernahme dieser Aufgabe Synergien erzeugt und die Kohärenz der regionalen Raumplanung, insbesondere im Zusammenhang mit dem regionalen Richtplan, gestärkt werden konnten.
Die Gemeinden der CRCNA wurden Anfang Juni erstmals über das institutionelle Konzept informiert, das für die Beteiligung von Nicht-Mitgliedsgemeinden in Betracht kam. Zusammenfassend sieht der Mechanismus vor, dass die ARS die Agglomerationsprogramme ausarbeitet und umsetzt und dass Nicht-Mitgliedsgemeinden über eine Vereinbarung an den Agglomerationsprogrammen teilnehmen können. Die Nicht-Mitgliedsgemeinden zahlen einen jährlichen Beitrag, der die Kosten für ihre Teilnahme deckt, sowie einen Beitrag an die allgemeinen Kosten der ARS. Die Kostenverteilung basiert auf der zivilrechtlichen Bevölkerung, die mit der im kantonalen Richtplan für das Gemeindegebiet festgelegten Siedlungspriorität gewichtet wird.
An ihrer Sitzung vom 2. Juli 2025 wurde den Gemeinden der CRCNA dieses Konzept, das aufgrund der Anmerkungen der Gemeinden nach der ersten Präsentation verfeinert worden war, im Detail erläutert. Die Gemeinden mussten die folgende Frage beantworten: Sind Sie als Gemeinde, die zum Agglomerationsperimeter gehört, der Ansicht, dass die institutionelle Struktur, die zur Ausarbeitung, Verabschiedung und Umsetzung von Agglomerationsprogrammen eingerichtet wurde (d. h. ein Gemeindeverband als Trägerorganisation und eine Vertragslösung für teilnehmende Gemeinden, die jedoch aus anderen Bezirken stammen), zufriedenstellend ist?
Nach einem konstruktiven Austausch und der Beantwortung einiger Fragen beantworteten die betroffenen Gemeinden die obige Frage einstimmig mit Ja und erklärten sich somit mit dem geplanten Mechanismus für die Ausarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme in der Region Freiburg einverstanden.
Mit diesem positiven Abstimmungsergebnis kommt die Tätigkeit der Regionalkonferenz, die konstruktiv und mit einer sehr positiven Haltung der Gemeinden der drei betroffenen Bezirke erfolgte, zum Abschluss. Es ebnet den Weg für die letzten Etappen des Verfahrens zur Änderung der Statuten der ARS (Beschluss des Vorstands vor dem Sommer, Beschluss der Delegiertenversammlung im September und Annahme durch die Mitgliedsgemeinden bis Ende Jahr). Das Inkrafttreten der revidierten Statuten der ARS und damit die Übernahme der Aufgaben im Zusammenhang mit den Agglomerationsprogrammen durch die ARS ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen.
[1] Avry, Belfaux, Chénens, Corminboeuf, Cottens, Courtepin, Düdingen, Ferpicloz, Freiburg, Gibloux, Giffers, Givisiez, Granges-Paccot, Grolley-Ponthaux, Hauterive, La Brillaz, La Sonnaz, Le Mouret, Marly, Matran, Misery-Courtion, Neyruz, Pierrafortscha, Prez, St. Ursen, Tafers, Tentlingen, Villars-sur-Glâne und Villarsel-sur-Marly.