Zur Erinnerung: Die Oberamtfrau des Saanebezirks hatte am 6. Februar 2023 nach einer Phase der Voruntersuchung eine Administrativuntersuchung betreffend die Funktionsweise der Gemeinde Chénens allgemein und des Gemeinderats im Besonderen eröffnet. Anlass dazu gaben die tiefgreifenden Spannungen zwischen dem Gemeinderat und der Finanzkommission sowie eine dreifache Vakanz im Gemeinderat per Ende März 2023. Als vorsorgliche Massnahmen setzte die Oberamtfrau die Ergänzungswahl aus und ernannte drei externe Mitglieder (Jean‑François Charrière, Béatrix Guillet und Vincent Gremaud), die zusammen mit den zwei verbliebenen Mitgliedern (Claude Defferrard und Christian Demole) einen interimistischen Gemeinderat bildeten.
Die Administrativuntersuchung hat eine Reihe von Unregelmässigkeiten im Gemeindebetrieb aufgezeigt. Sie stellte fest, dass die Gemeinde weitgehend reaktiv geführt wurde, ohne strukturierte Planung und mit erheblichen Lücken bei der Nachvollziehbarkeit der Entscheide. Zudem wurde eine tiefgreifende Verschlechterung der Beziehungen zwischen dem Gemeinderat und der Finanzkommission festgestellt, wobei Letztere ihre gesetzlichen Zuständigkeiten wiederholt überschritten hat, während der Gemeinderat seinen Informations‑ und Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Weiter wurden Unregelmässigkeiten in der Personalführung, der Protokollführung sowie der Finanzplanung festgestellt. Insgesamt zeigt das Ermittlungsergebnis das Bild einer Gemeinde, deren Führung stark vom „Tag‑für‑Tag‑Prinzip“ geprägt war, statt von vorausschauenden Zielen und klaren Konzepten. Diese Situation erklärt sich unter anderem durch die tiefgreifenden personellen Veränderungen während der Legislaturperiode 2016–2021, insbesondere gegen deren Ende.
Parallel zur Administrativuntersuchung hat der interimistische Gemeinderat ab seinem Amtsantritt und mit Unterstützung des Gemeindepersonals die Lage beurteilt und zahlreiche Reorganisationsmassnahmen ergriffen. Die Verbesserung der Situation – insbesondere die vom Gemeindeparlament beschlossene Erhöhung der Steuerfüsse im Budget 2024 – ermöglichte im Sommer 2024 die Durchführung einer Wahl zur Wiederherstellung der ordentlichen Zusammensetzung des Gemeinderats. Der neue Gemeinderat wurde seither bis heute von Jean‑François Charrière, nun als Mentor, begleitet.
Die Arbeiten des interimistischen Gemeinderats und anschliessend des ordentlichen Gemeinderats haben mit Unterstützung der Verwaltung erlaubt, den Grossteil der durch die Administrativuntersuchung festgestellten Unregelmässigkeiten zu beheben. Der Untersuchungsführer konnte insbesondere die Einführung dokumentierter Prozesse in der Verwaltung, die Wiederherstellung der für die Finanzführung notwendigen Instrumente – darunter die mehrjährige Finanzplanung und die Finalisierung des Übergangs zu MCH2 – sowie die Bereinigung verschiedener pendent gewesener Dossiers und Rechtsfälle feststellen.
Die Oberamtfrau anerkennt zwar die erheblichen Fortschritte, weist jedoch darauf hin, dass das wiederhergestellte Gleichgewicht weiterhin fragil bleibt und der Gemeinderat dem Gemeindepersonal, der Attraktivität des politischen Amtes und der Finanzlage besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Der amtierende Gemeinderat – der zudem geschlossen zu seiner Wiederwahl am 8. März antritt – verfügt jedoch heute über die notwendigen Instrumente, um diese Herausforderungen zu meistern, sodass die Begleitmassnahme in Form eines Mentorats mit dem Abschluss der Administrativuntersuchung aufgehoben werden kann.
Die Oberamtfrau hält weiter fest, dass die in dieser Legislatur eingeleiteten Überlegungen und Arbeiten zu einer möglichen Fusion zwischen Chénens, Autigny, Cottens, La Brillaz und Neyruz eine Chance für die Zukunft der Gemeinde und der Region darstellen. Sie bieten die Möglichkeit, gewisse Grössennachteile der beteiligten Gemeinden zu überwinden und Rahmenbedingungen zu schaffen, die besser mit den Erwartungen der Bevölkerung und den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Aus diesem Grund wird der Gemeinderat eingeladen, die Arbeiten zur Ausarbeitung einer Fusionsvereinbarung für die Legislatur 2026–2031 engagiert weiterzuführen.
Die Unterzeichnende dankt allen beteiligten Personen – Gewählten, Beauftragten und Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung – für ihren Einsatz während dieser Übergangsphase.
Die Schlussverfügung vom 29. Januar 2026 kann innert dreissig Tagen beim Kantonsgericht angefochten werden.
(Die Übersetzung in deutscher Sprache wurde mit Unterstützung von Copilot erstellt)