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  • Vogelgrippefall in Zürcher Hobbyzucht

Vogelgrippefall in Zürcher Hobbyzucht

Im Zürcher Unterland wurde am 24. November 2021 bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Aviärer Influenza festgestellt. Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat die notwendigen Sofortmassnahmen veranlasst. Bund und Kantone bereiten die nötigen Massnahmen vor, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Schon jetzt ruft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) alle Geflügelhalter auf, vorbeugenden Massnahmen zu treffen.

Veröffentlicht am 25. November 2021 - 08h50

Informationen zur Vogelgrippe für den Kanton Freiburg

Detaillierte Informationen zum Thema Vogelgrippe, die empfohlenen vorbeugenden Massnahmen für den Kanton Freiburg sowie die Kontakte der Wildhüter finden Sie auf dieser Seite. 

Anfang dieser Woche bestätigten die Behörden von Baden-Württemberg (Deutschland) in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen. Der Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins ist nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln, hat das BLV am 25 November 2021 in einer Pressemitteilung kommuniziert. Ob es sich um eine hochansteckende Variante handelt, wird derzeit untersucht.

Die weiteren Massnahmen werden in den nächsten Tagen kommuniziert. Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen. Auch sind in mehreren Ländern erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an unseren Seen zur Überwinterung ein. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln.

Vorbeugende Massnahmen wichtig

Daher sind vorbeugende Massnahmen jetzt in der ganzen Schweiz wichtig. Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern. Das BLV ruft daher die Geflügelhalter auf, Folgendes zu beachten:

  • Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall
  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion)
  • Die Freilandhaltung und der Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind jedoch zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.

Gemäss verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Trotzdem ist es angezeigt, entdeckte Vogelkadaver nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden. Für die Eindämmung der Vogelgrippe ist es wichtig, dass der Bund alle Geflügelbetriebe kennt. Seit dem 1. Januar 2010 ist deshalb die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

Hauptbild
Vorbeugende Massnahmen sind notwendig, um eine mögliche Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Vorbeugende Massnahmen sind notwendig, um eine mögliche Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Pixabay
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Letzte Änderung: 25.11.2021 - 11h19

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