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Anschaffung eines neuen Hundes

Lead

Am 01.01.2024 ist die angepasste kantonale Hundegesetzgebung (HHG) in Kraft getreten.

Details zur praktischen Beurteilung der Führbarkeit

Damit die Integration des Hundes in die Gesellschaft bestmöglich abläuft, ist es wichtig, dass die Hundehalter-innen ihren Hund ausbilden und sich aneinander gewöhnen. Wenn das Binom Hund/ Hundehlater-in dazu bereit ist, kann die praktische Beurteilung der Führbarkeit bei einem vom LSVW zugelassenen Hundeausbildner-in absolviert werden. Der Zeitpunkt ist vom Hundehalter / der Hundehalterin frei wählbar. Die Beurteilung muss jedoch spätestens innerhalb der Frist von 18 Monaten nach dem Hundeerwerb stattfinden.

Für junge Hunde gilt: bei der praktischen Beurteilung der Führbarkeit sollten die Hunde mind. 12 Monate alt sein.

Vor dem 01.01.2024

Dieser Praxistest ist von den Hundehalter-innen, welche den Hund bereits vor dem 01.01.2024 hielten, nicht zu absolvieren.

Erster Hund

Sollte es sich um Ihren ersten Hund handeln, müssen Sie mit dem Theoriekurs beginnen, bevor Sie den Hund halten.

Gesetzesgrundlagen

  • Art. 28a Gesetz über die Hundehaltung (HHG)
  • Reglement über die Hundehaltung (HHR) vom 13.06.2023 Art. 13 und 14
  • Die Änderungen des HHG, welche am 01.01.2024 in Kraft getreten sind.

Dokument

Flyer "Die Stufen bis zum Erwerb eines neuen Hundes".pdf (PDF, 318.3k)
Hauptbild
Anschaffung eines neuen Hundes
Anschaffung eines neuen Hundes © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Pixabay
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Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 02.04.2025

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