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Neue Hundehalterin oder neuer Hundehalter

Lead

Am 01.01.2024 ist die angepasste kantonale Hundegesetzgebung (HHG) in Kraft getreten. Diese verpflichtet Personen, welche zum ersten Mal einen Hund halten möchten, oder Personen, welche seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, vor Beginn der Hundehaltung einen Theoriekurs zu besuchen.

Personen, die während der letzten 10 Jahre bereits einen Hund gehalten haben, sind von diesem Theoriekurs-Obligatorium nicht betroffen. Diese Personen haben nur die Verpflichtung, mit ihrem neuen Hund den praktischen Test zur Beurteilung der Führbarkeit zu absolvieren.

Details zum Theoriekurs

Der Theoriekurs dauert mind. 5 Stunden. Er wird durch vom LSVW zugelassene Hundeausbildner-innen angeboten. Der Theoriekurs erlaubt eine optimale Vorbereitung der zukünftigen Hundehalter-innen. Personen, die den ganzen Kurs besucht haben, erhalten eine Bestätigung.

Um den Hund registrieren zu können

Nach Erhalt der Kursbestätigung des Theoriekurses, müssen sich die zukünftigen Hundehalter-innen bei der Gemeinde melden, welche ihnen eine AMICUS-ID zuteilt. Diese Nummer ist unerlässlich, damit der Hund in der AMICUS-Datenbank auf den Namen des neuen Tierhalters registriert werden kann. Neu erworbene Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden.

Ausbildung und Beurteilung der Führbarkeit

Innerhalb von 18 Monat nach Erweb des Hundes, muss das Duo Hund-Hundehalter einen praktischen Test zur Beurteilung der Führbarkeit des Hundes absolvieren.

Gesetzesgrundlagen

  • Gesetz über die Hundehaltung (HHG) Art. 28a
  • Reglement über die Hundehaltung (HHR) vom 13.06.2023 (SGF 725.31) Art. 11 et 12
  • Die Änderungen des HHG, welche am 01.01.2024 in Kraft getreten sind

Dokumente

Flyer "Die Stufen bis zum Erwerb eines neuen Hundes".pdf (PDF, 318.3k)
Hauptbild
Nouveau détenteur ou nouvelle détentrice d'un chien
Nouveau détenteur ou nouvelle détentrice d'un chien © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Pixabay
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Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 02.04.2025

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