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Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner

Lead

Aufgrund der Änderung der kantonalen Hundegesetzgebung (HHG) , welche am 01.01.2024 in Kraft tritt, müssen Hundeausbildner-innen, welche den Theoriekurs erteilen oder den Test zur Beurteilung der Führbarkeit der (ab dem 01.01.2024) neu gehaltenen Hunde durchführen möchten, vom LSVW zugelassen sein.

Vorgehensweise

Um eine Zulassung des LSVW zu erhalten, müssen Hundeausbildner-innen:

  1. An einer der vom LSVW organisierten und in untenstehender Tabelle aufgelisteten Ausbildungssitzung teilnehmen.
    Zum Anmelden an einer dieser Sitzungen, bitten wir Sie, uns Ihre Personalien, sowie das von Ihnen bevorzugte Sitzungsdatum per E-Mail an: saav-pa@fr.ch bis mind. 1 Woche vor dem Sitzungstermin mitzuteilen. Das LSVW wird Ihnen daraufhin die Anmeldung für die Veranstaltung per E-Mail bestätigen.
     
  2. Den Gesuchantrag ausfüllen und mit den geforderten Anhängen einsenden an: saav-pa@fr.ch. die vom LSVW zugelassenen. Hundeausbildner-innen werden eine individuelle Anerkennungsnummer erhalten, welche die Hundeausbildner-innen für die Kommunikation mit dem LSVW zu verwenden haben.
    Zu beachten: auch diejenigen Hundeausbildner-innen, welche vor 2017 (vor der Streichung des Art. 68 aus der eidgenössischen Tierschutzverordnung – TSchV, SR 455.1) vom LSVW anerkannt waren, müssen dieses Zulassungsverfahren durchlaufen.
Datum Zeit Sprache Ort
04.02.2025 13:30 FR

Bâtiment EVA (salle B119)

Impasse de la Colline 4

1762 Givisiez

19.02.2025 14:00 DE

Sitzungsraum Feuerwehrgebäude Gurmels

Sportweg 10

3212 Gurmels

Das Amt gewährt den ersten 150 zugelassenen Hundeausbildner-innen (Zulassung für die praktische Beurteilung der Führbarkeit und den Theoriekurs) eine reduzierte Gebühr für die Zulassung.


Dokumente für den Test zur Beurteilung der Führbarkeit

Im Sinne der Transparenz und damit sich jedes Duo Hund-Hundehalter/in optimal und nach seinem eigenen Rhythmus auf den Test zur Beurteilung der Führbarkeit vorbereiten kann, hat die Sektion Tierschutz des LSVW die folgenden Dokumente erstellt:

- Ein Plan für die Gestaltung des Geländes für die verschiedenen Stationen. Dieses Dokument ermöglicht es, den Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildnern, das Gelände für die Beurteilung vorzubereiten.

- Ein Bewertungsraster, in dem jede Station und die Erwartungen der Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner an das Duo Hund-Hundehalter/in beschrieben sind.

- Ein Video, das die 18 Stationen der praktischen Beurteilung der Führbarkeit sowie die Entspannungsmomente zeigt.

Wir empfehlen allen, die sich auf den Test zur Beurteilung der Führbarkeit vorbereiten wollen, die drei oben genannten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen und parallel zu verwenden.

Die Liste der anerkannten Hundeausbildner/innen

Hier ist die Liste der anerkannten Hundeausbildner-innen veröffentlichen. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert werden.


Dokumente

  • Gesuch um Zulassung als Hundeausbildner-in (PDF, 202.46k)
  • Beurteilung der Führbarkeit Familienhund (PDF, 364.73k)
  • Skizzen der Übungen der Beurteilung der Führbarkeit im Gelände (PDF, 387.35k)
  • Liste der anerkannten Hundeausbilder-innen (PDF, 308.83k)

Kantonale Gesetzesgrundlage

  • Gesetz vom 2. November 2006 über die Hundehaltung (HHG)
  • Reglement vom 13. Juni 2023 über die Hundehaltung (HHR)
  • Die Änderungen des HHG, welche am 01.01.2024 in Kraft treten werden.
Hauptbild
Hundeausbildner oder Hundeausbildnerin Zulassung
Hundeausbildner oder Hundeausbildnerin Zulassung © Etat de Fribourg - Staat Freiburg - Pixabay
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Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 08.05.2025

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