Johanna Dayer Schneider wurde von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) ernannt und ist das neue Gesicht der Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJF). Für diese Aufgabe bringt sie fundierte Erfahrungen im Kinder- und Jugendbereich mit und einen Werdegang, der von grossem Engagement für die junge Generation geprägt ist.
Johanna Dayer Schneider, geboren 1978, doktorierte an der Universität Bern und verfügt über mehrjährige Führungserfahrung im Sozial- und Gesundheitswesen.
Ihr tiefgreifendes Verständnis für die Herausforderungen junger Menschen gründet auf einer breit gefächerten beruflichen Laufbahn. Als Leiterin der Abteilung Familie und Gesellschaft des Kantons Bern leitete sie Projekte zur Verbesserung der Familienförderung, zur Organisation und Begleitung von Betreuungsstrukturen, zur Förderung der Früherziehung, zur Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie zur Entwicklung von Jugendaktivitäten und Partizipation. Johanna Dayer Schneider war darüber hinaus beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) in verschiedenen Funktionen tätig und wirkte im Bereich Prävention und gesundheitliche Chancengleichheit mit. Ihre fundierte Fachkompetenz in diesen Gebieten ist ein grosser Gewinn für die FKJF.
Dank ihrer Zweisprachigkeit und ihres umfangreichen beruflichen Netzwerks wird sie die Zusammenarbeit mit regionalen, kantonalen und nationalen Partnern vertiefen und so die Synergien stärken, die für die Entwicklung von Politiken zugunsten von Kindern und Jugendlichen von wesentlicher Bedeutung sind.
Auftrag der Kinder- und Jugendbeauftragte
Die Kinder- und Jugendbeauftragte hat den Auftrag, die Kinder- und Jugendpolitik des Staatsrats umzusetzen und zu koordinieren und Projekte von Jugendvereinen und Organisationen, die mit und für Kinder und Jugendliche arbeiten, zu koordinieren und zu fördern. Sie beteiligt sich mit Unterstützung der Kommission für Kinder- und Jugendfragen (JuK) an der Festlegung und Koordinierung dieser Politik und schlägt Aktionspläne vor. Die Schaffung der Stelle einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten unter Berücksichtigung der Interessen der beiden Sprachgemeinschaften ist im Freiburger Jugendgesetz (JuG) verankert.
Die Kinder- und Jugendbeauftragte vertritt den Kanton zudem in kantonalen und eidgenössischen Interessenorganisationen.