Ab dem 1. Januar 2026 können Familien, die ihre Grundausgaben nicht mit ihrem Einkommen decken können, finanzielle Unterstützung erhalten. Anträge können ab sofort gestellt werden, indem das Formular unter www.ecasfr.ch bei der Ausgleichskasse oder an einem Familienschalter ausgefüllt wird.
Diese Unterstützung, die auf der Grundlage der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben der Familie und ihrem Einkommen berechnet wird, soll es den begünstigten Familien ermöglichen, eine Beanspruchung der Sozialhilfe zu vermeiden oder nicht mehr auf diese angewiesen zu sein. Die Familien-EL sollen zudem die Situation von besonders armutsbetroffenen Familien verbessern und den Erscheinungsformen sozialer Ausgrenzung vorbeugen, indem sie den Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen gewährleisten.
Zur Erinnerung: Diese finanzielle Unterstützung, die im September letzten Jahres von der Freiburger Bevölkerung mit grosser Mehrheit befürwortet wurde, entspricht einem echten Bedürfnis, das mit der Entwicklung der sozialen Risiken zusammenhängt, denen gewisse Familien ausgesetzt sind, wie beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit, das Phänomen der Working Poor oder Scheidung. Der Kanton schätzt, dass rund 1500 Familien Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung und soziale Begleitung haben.
In den sozialen Netzwerken wurde eine breite Informationskampagne lanciert. Zudem sind bei Ärztinnen und Ärzten, Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Sozialdiensten, beim RAV usw. entsprechende Informationen erhältlich.