Bestimmte Ausgaben, die 2025 als dringliche Massnahmen bewilligt und im Budget 2026 für den Bereich Gewalt in Paarbeziehungen vorgesehen waren, wurden in den letzten Wochen eingehend analysiert. Der Staatsrat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 beschlossen, sie als unverzichtbar zu bezeichnen und damit nachhaltig zu sichern. Gleiches gilt für weitere Massnahmen, die im Kampf gegen Gewalt in Paarbeziehungen als prioritär eingestuft werden. Dazu gehören insbesondere:
- die dauerhafte Sicherung eines Betrags von 485 000 Franken für das Frauenhaus, um den Betrieb der Einrichtung und die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags sicherzustellen
- die Genehmigung der geplanten Ausgaben für die nationale Opferhilfe-Hotline (381 000 Franken)
- die Einrichtung der Abteilung für Gewaltmedizin im HFR (909 000 Franken)
- die Weiterführung der Arbeiten im Hinblick auf das kantonale Gesetz gegen häusliche Gewalt (0,2 VZÄ)
Der Staatsrat erachtet zudem die Einführung einer elektronischen Überwachung von Gewalttäterinnen und Gewalttätern und damit den Schutz der Opfer für wichtig. Er hat daher den Beitritt zu einer Organisation genehmigt, der bereits die überwiegende Mehrheit der Schweizer Kantone angehört: der Verein Electronic Monitoring (EM). Dieser bietet eine Lösung mit elektronischen Fussfesseln an, die eine konkrete Echtzeitüberwachung der Täterinnen und Täter ermöglicht und es erlaubt, angemessen in Echtzeit und nicht nur im Nachhinein zu reagieren. Dieser Posten war im Budget nicht vorgesehen, wurde jedoch vom Staatsrat als unerlässlich erachtet, um die zum Schutz der Opfer getroffenen Massnahmen zu ergänzen.
Des Weiteren hat der Staatsrat hat das Handlungskonzept II des Staatrats des Kantons Freiburg - Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Auswirkungen auf die Familie verabschiedet, das im vergangenen Frühling in die Vernehmlassung gegeben worden war. Der Massnahmenplan 2024–2028 des Konzepts wurde in seiner allgemeinen Ausrichtung von einem Grossteil der Organisationen begrüsst, die sich im Rahmen der Vernehmlassung geäussert haben. Einige waren darüber hinaus der Ansicht, dass das aktualisierte Konzept eine wichtige Grundlage für die Konsolidierung des bestehenden Systems im Hinblick auf wissenschaftliche, gesellschaftliche, rechtliche und politische Entwicklungen darstellt. Die Organisationen begrüssten insbesondere den kollaborativen Ansatz, der zur Entwicklung des Konzepts II geführt hat. Sie fordern zudem dazu auf, die Synergie des Netzwerks zu stärken. Schliesslich stimmte eine Mehrheit der angehörten Organisationen dem Massnahmenplan 2024-2028 zu, insbesondere den als prioritär eingestuften Massnahmen. Eine Mehrheit der angehörten Organisationen bedauert jedoch die unzureichende Finanzierung der restlichen Massnahmen.
Mit der Verabschiedung des Konzepts und den getroffenen Entscheiden für das Jahr 2026 bekräftigt der Staatsrat die Prioritäten, die er im Kampf gegen Gewalt in Paarbeziehungen setzt.