Der Staatsrat ist sich der hohen Belastung bewusst, welche die Krankenversicherungsprämien für die Budgets der Haushalte darstellen. Er möchte der Freiburger Bevölkerung deshalb eine Lösung bieten, die über den in der Bundesgesetzgebung vorgesehenen Beitrag hinausgeht. Der zur Vernehmlassung vorgelegte Gegenvorschlag sieht zudem eine ausgewogenere Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Haushaltsarten vor als das aktuelle Modell.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes werden sich erheblich auf den Staatshaushalt des Kantons Freiburg niederschlagen; die finanziellen Auswirkungen werden nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2028 auf eine zusätzliche Belastung in Höhe von 29 Millionen Franken geschätzt, was insgesamt Kosten von 147 Millionen Franken bedeutet. Mit der Umsetzung der kantonalen Initiative, die eine Begrenzung der Krankenkassenprämien auf maximal 10 % der Haushaltsbudgets vorsieht, würden diese Kosten um weitere 17 Millionen Franken steigen – mit Folgen für andere Leistungen des Staates.
Soziales Ziel von 10,5 %
Der Gegenvorschlag des Staatsrats berücksichtigt die finanzielle Lage des Staates und legt die maximale Prämienbelastung auf 10,5 % des Budgets der Haushalte fest. Daraus ergeben sich für den Staat im Jahr 2028 Mehrausgaben von schätzungsweise 8 Millionen Franken zum geschätzten kantonalen Mindestbetrag gemäss Bundesgesetz. Der gesamte kantonale Beitrag zur Prämienverbilligung würde sich somit auf 155 Millionen Franken belaufen – 37 Millionen Franken mehr als beim derzeitigen Modell (29 Millionen Franken aus dem Gegenvorschlag des Bundes plus 8 Millionen Franken aus dem indirekten Gegenvorschlag des Staatsrats).
| Jahr | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 |
| Geschätzter kantonaler Mindestbeitrag gemäss Bundesgesetz | 147 | 160 | 169 | 178 | 188 |
| *Zusätzliche Beträge des kantonalen Gegenvorschlags zu 10,5 % | 8 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Total | 155 | 164 | 173 | 182 | 192 |
*Es ist zu beachten, dass für das Finanzreferendum die zusätzlichen für den Gegenvorschlag veranschlagten Beträge für die ersten fünf Jahre massgeblich sind.
Ausgewogenere Verteilung
Das neue Modell stützt sich nicht mehr auf das massgebende Einkommen sondern auf die jährlich vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Prämie (mittlere Prämie a priori), welche die reale Entwicklung besser berücksichtigt. Die Verteilung des Beitrags ist ausgewogener, wodurch weitere Familien oder Alleinstehende Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten könnten. Eine Minderheit der Versicherten könnte von einer geringeren Prämienverbilligung betroffen sein, was sich jedoch durch die Wahl eines anderen Krankenversicherungsmodells ausgleichen liesse. So könnten Schätzungen zufolge 116 000 Personen Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten, das sind 21 000 mehr als im Jahr 2025. Darüber hinaus kann die gewährte Verbilligung die bisher geltende Obergrenze von 65 % der Standardprämie überschreiten.
Inkrafttreten im Jahr 2028
Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag dauert bis am 18. Juni 2026. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Herbst darüber beraten und eine Abstimmung dürfte im Frühjahr 2027 stattfinden.
Das Inkrafttreten des Gegenvorschlags des Staatsrats ist für 2028 nach Ablauf der Übergangsfrist für den kantonalen Mindestbeitrag vorgesehen. Der Gegenvorschlag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.
Hintergrund
Die eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für Krankenkassenprämien» der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz kam am 25. Februar 2020 zustande. Das Schweizer Volk hat die Volksinitiative an der Urne verworfen; der indirekte Gegenvorschlag wird derzeit umgesetzt.
Parallel zur eidgenössischen Initiative reichte die Sozialdemokratische Partei Freiburg die kantonale Volksinitiative «Für bezahlbare Prämien» ein, die am 4. Februar 2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Angesichts der Entwicklungen auf Bundesebene wurde eine Fristverlängerung für die Behandlung der kantonalen Initiative beantragt, um das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung und dessen Auswirkungen abzuwarten.
Documents
- Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Gegenentwurf zur Initiative "Für bezahlbare Prämien") PDF, 168.01k
- Äenderungsentwurf des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG) - Botschaft PDF, 587.51k
- Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für bezahlbare Prämien" Vernehmlassungsverfahren - Korrespondenz PDF, 213.3k
- Vernehmlassung: indirektes Gegenprojekt zur kantonalen Initiative "Für bezahlbare Prämien" - Liste der Vernehmlassungsadressaten PDF, 465.49k
- Vernehmlassung des Gegenvorschlags zur kantonalen Initiative "Für bezahlbare Prämien" - Formular Stellungnahme DOCX, 95.44k