Eine AF-Gewerkschaft ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die sich aus allen Eigentümern von Gebäuden zusammensetzt, die zum Unternehmensbereich gehören. Die konstituierende Versammlung, zu der alle Eigentümer eingeladen werden, ermöglicht die Gründung des Syndikats, legt dessen Ziele fest und klärt die Organisation durch die Verabschiedung von Statuten.
Eine Klassifizierungskommission, die sich aus Experten für Bodenverbesserungen zusammensetzt und keine Interessenbeziehungen zu den Mitgliedern des Konsortiums hat, wird ernannt, um den endgültigen Umfang und die Aufteilung der Kosten zu bestimmen. Die technische Leitung des Unternehmens wird im Rahmen einer Flurbereinigung einem Vermessungsingenieur oder einem gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für öffentliche Aufträge benannten kompetenten technischen Büro übertragen. Sie übernimmt die geometrischen Arbeiten und, falls erforderlich, die allgemeine Leitung der Bauarbeiten des Konsortiums.
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