Den Einstieg in die landwirtschaftliche Nachfolge erleichtern
Zu Beginn der beruflichen Laufbahn können junge Landwirte und Landwirtinnen eine Starthilfe in Form eines zinslosen Darlehens aus Investitionskrediten erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Antragsstellende Person selbstständig ist, über ein landwirtschaftliches EFZ verfügt und das 35. Altersjahr noch nicht beendet hat. Diese Starthilfe kann zur Finanzierung der Betriebsübernahme, aber auch für andere landwirtschaftliche Projekte eingesetzt werden. Die Höhe des Darlehens wird anhand der Betriebsgrösse (Anzahl Standardarbeitskräfte – SAK) berechnet.
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