Vorgehensweise zur Einholung einer Sondergenehmigung vor der Anwendung eines Mittels
Vor der Anwendung des Produkts muss eine Sondergenehmigung beantragt werden, idealerweise telefonisch.
Sondergenehmigungen können auch über GELAN beantragt werden. Link zu diesem Thema: agate.ch
Nach Eingang des Gesuchs prüft die Pflanzenschutzbehörde, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Erfolgt der Antrag über GELAN, wird Kontakt mit dem Landwirt aufgenommen. Die Entscheidung wird per E-Mail bestätigt. In bestimmten Fällen kann ein Besuch vor Ort erforderlich sein.
Schädlinge mit Toleranzschwelle: Zulassungspflichtige Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Toleranzschwelle erreicht ist.
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GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
T +41 26 305 58 00grangeneuve-landwirtschaft@fr.ch