Vorgehensweise zur Einholung einer Sondergenehmigung vor der Anwendung eines Mittels
Vor der Anwendung des Produkts muss eine Sonderbewilligung beantragt werden, telefonisch oder über GELAN. Link zu diesem Thema: agate.ch
Nach Eingang des Gesuchs prüft die Pflanzenschutzfachstelle, ob dem Antrag bewilligt werden kann. Erfolgt der Antrag über GELAN, wird Kontakt mit dem Landwirt aufgenommen. Die Entscheidung wird per E-Mail bestätigt. In bestimmten Fällen kann ein Besuch vor Ort erforderlich sein.
Schädlinge mit Bekämpfungsschwellen: Zulassungspflichtige Produkte dürfen nur verwendet werden, wenn die Bekämpfungsschwellen erreicht ist.
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GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
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