Beschreibung
Der Maiswurzelbohrer gilt als gefährlicher Maisschädling und kann in Maiskulturen grossen Schaden mit Ernteverlusten bis zu 50 % anrichten. Die Weibchen legen im Spätsommer die Eier in den Boden der Maisfelder ab. Im Mai schlüpfen die wenig mobilen Larven. Wird wieder Mais auf derselben Parzelle gesät, beginnen die Larven mit dem Fressen der Wurzeln. Die Folgen davon sind Lagerung oder das Absterben der Pflanzen. Wächst kein Mais auf der Parzelle, überleben die Larven nicht.
Bekämpfung
In befallenen Regionen wird gemäss der am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Bundesverordnung über die koordinierte Massnahme zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen (SR 916.23) der Anbau von Mais in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Parzelle verboten, wenn diese in einem abgegrenzten Gebiet liegt, welches einen Befall aufgewiesen hatte. Die Zonen die von den Fruchtfolgeeinschränkungen betroffenen Gebiete sind auf dem Geoportal des Kantons aufrufbar. Geben Sie in der Suchleiste oben den Begriff "geregelte Schadorganismen" ein. Die gelb schraffierten Kreise zeigen die abgegrenzten Gebiete für den Maiswurzelbohrer an. Unter strengen Auflagen können Ausnahmen bewilligt werden. Dies ist nur möglich, falls vor dem Mais eine Wiese als Hauptkultur angebaut wurde.
Kontakt
GrangeneuveSektion LandwirtschaftRoute de Grangeneuve 311725 Posieux
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