Die Vogelgrippe wurde bei uns in diesem Winter diagnostiziert. Die Schutzmassnahmen wurden daher auf die gesamte Schweiz ausgeweitet (Stallpflicht für Hausgeflügel in Betrieben mit mehr als 50 Tieren). Diese Massnahmen gelten bis zum 31. März 2026 (Stand: 28. Januar 2026).
Die Afrikanische Schweinepest bedroht uns aus Italien, Deutschland und Spanien. Es wurden vorbeugende Massnahmen ergriffen, um die Schweiz im Falle eines Ausbruchs dieser Krankheit in Gebiete unterteilen zu können. Die Krankheit kann durch Wildschweine oder durch virushaltige Futterabfälle übertragen werden, die von Wildschweinen oder Schweinen aufgenommen werden könnten.
Die Maul- und Klauenseuche hat im Jahr 2025 Deutschland, Ungarn und die Slowakei heimgesucht, was uns daran erinnert, dass das Risiko einer Einschleppung dieser Krankheit in die Schweiz ständig besteht. Das Virus wird durch befallene Tiere (alle Paarhufer) übertragen, aber auch durch Güter (Futter, Stroh usw.), Fahrzeuge, Kleidung usw. Es kann durch den Wind über grosse Entfernungen verbreitet werden.Die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) hat Gebiete in Frankreich, die uns sehr nahe liegen (Jura, Haute-Savoie), schwer getroffen. Der letzte Fall trat am 3. Januar 2026 in der Ariège auf (Stand: 24. Januar 2026).
Sollte die LSD die Schweiz befallen, wären die wirtschaftlichen und sozialen Folgen sehr schwerwiegend: Schlachtung der erkrankten Tiere, Ertragsrückgang bei den betroffenen Herden, Einfuhrstopp für alle Rohmilchkäse.
Die Impfzone führt zu Einschränkungen im Tierverkehr (Verbot von Transporten, Ausstellungen, Märkten usw.), zu zusätzlichen Kosten bei der Schlachtung, da tierische Nebenprodukte sicher entsorgt werden müssen, sowie zu Exportverboten in 50 Länder, die Milchprodukte, Samen und Embryonen betreffen.
Die Reduzierung der Insektenpopulationen ist von entscheidender Bedeutung, da diese (Stechfliegen, Bremsen und Hornfliegen) die Krankheit übertragen. Auf seiner Website veröffentlicht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) diesbezügliche Empfehlungen.
Auch andere Tierseuchen bedrohen uns, wie beispielsweise die Blauzungenkrankheit, die in der Schweiz heimisch ist. Die beste Vorbeugung gegen diese Krankheit ist die Impfung, die zwar nicht obligatorisch ist, aber von allen Akteuren der Branche dringend empfohlen wird. Rinder und Schafe sollten gegen die Serotypen BTV-3, BTV-4 und 8 geimpft werden. Das Bundesparlament hat einen Kredit für die Rückerstattung der im Jahr 2026 durchgeführten Impfungen bewilligt.
Angesichts dieser angespannten Lage im Bereich der Tierseuchen empfehlen wir Ihnen, Massnahmen zu ergreifen, um Ihre Herde bestmöglich zu schützen, und zwar:
- Impfung gegen das Blauzungenvirus
- Überprüfung des Gesundheitszustands Ihrer Tiere
- Nur Aufnahme gesunder Tiere in Ihren Betrieb bzw. auf Ihre Sömmerungsweide, die aus Betrieben stammen, die für BVD freigegeben sind
- Halten Sie Ihre TVD auf dem neuesten Stand
- Melden Sie alle verdächtigen klinischen Symptome Ihrem Tierarzt
Die Sömmerung erhöht die Gesundheitsrisiken, weshalb eine verstärkte Überwachung und Disziplin unerlässlich sind.
Wir hoffen, dass sich die Tierseuchenlage nicht verschlechtert und stehen Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung.
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