Der Kanton Freiburg unterstützt, schult und ermutigt Landwirte und Auszubildende beim Anwenden von bodenschonenden Anbautechniken. Er verfolgt auch die chemische und biologische Entwicklung der Böden mit dem Bodenbeobachtungsnetz FRIBO.
Grangeneuve führt und begleitet die verschiedenen Aufgaben.
Aufgaben von Grangeneuve
- ÖLN-Kontrollen
- Beiträge für Direktsaat
- Prüfung der Raumplanungs- und Baubewilligungsgesuche
- Berufliche Ausbildung in Naturberufen
- Landwirtschaftliche Beratung
- Weiterbildung, Interessengruppen
- Bodenbeobachtung im landwirtschaftlichen Gebiet (landwirtschaftliche FRIBO-Standorte)
- Leitung des Bodenbeobachtungsnetzes FRIBO
Wiederverwertung von Boden
Bei Bauvorhaben fällt häufig überschüssiger Ober- und Unterboden an, der gemäss der Abfallverordnung (Art. 18, VVEA) der Verwertungspflicht untersteht. Besteht der Verdacht, dass der auszuhebende Boden belastet ist, muss er vorerst analysiert werden. Die BAFU-Wegleitung Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung gibt Auskunft über den Umgang und die Verwertung von Bodenaushub.
Um die Bodenqualität in bebauten Gebieten zu gewährleisten, sollte die Verwertung von Ober- und Unterboden am Entnahmeort maximiert werden. Die Verwertung in der Landwirtschaftszone für Geländeauffüllungen / Bodenverbesserungen ist bewilligungspflichtig (gemäss RPG Art. 24).
In Bezug auf Landänderungen ausserhalb von Bauzonen legt eine kantonale Richtlinie die anwendbaren Verfahren fest. Ziel des Kantons ist es, die Sanierung geschädigter Böden und die Verwertung von hochwertigem Erdmaterial aus Bauprojekten zu fördern.