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Waldböden

Lead

Waldböden sind durch unsere relativ strenge Waldgesetzgebung sowohl qualitativ, als auch quantitativ gut geschützt. So ist es beispielsweise grundsätzlich verboten, im Wald Dünger auszubringen, Pflanzenschutzmittel anzuwenden oder Abfall abzulagern. Weiter gilt das allgemeine Rodungsverbot, und Bauten können im Wald nur erstellt werden, wenn sie für die Erfüllung der zahlreichen Waldfunktionen (wirtschaftliche, ökologische, soziale oder Schutzfunktion) notwendig sind oder ihre Erstellung das öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegt. 

Trotzdem sind die Waldböden nicht vor schädlichen Einwirkungen gefeit, vor allem im Bereich ihrer Versauerung infolge von Schadstoffeinträgen aus der Luft, sowie bezüglich ihrer Verdichtung. Während ersteres Problem nur im Rahmen eines gesamtheitlichen Ansatzes über eine erhebliche Reduktion der Luftschadstoffemissionen aus Landwirtschaft, Industrie und Verkehr gelöst bzw. vermindert werden kann, können Waldbesitzer und Forstpersonal entscheidend zur Verminderung der Verdichtungsgefahr von Waldböden beitragen, indem sie etwa Zeitpunkt und Technik der Waldarbeiten so wählen, damit die Waldböden möglichst wenig beeinträchtigt werden. So sind beispielsweise Waldarbeiten auf genügend tief gefrorenem Boden und Arbeiten unter Einsatz von Seilbahnen oder anderen Vorrichtungen oder Maschinen, die keinen zu grossen Bodendruck ausüben, grundsätzlich günstig für die Vermeidung von Waldbodenverdichtungen.

Weiter werden für Waldflächen, in welchen die Holzproduktion von grosser Bedeutung ist, detaillierte Feinerschliessungskonzepte erstellt, die namentlich auch den Schutz der Böden vor Verdichtung verfolgen.

Bei Bauten, die eine Rodungsbewilligung voraussetzen, werden die Massnahmen gemäss dem Stand der Technik bezüglich der Bewirtschaftung von Humus und anderweitigem Bodenaushub in die Rodungsbewilligung integriert, damit ein maximaler Schutz des Waldbodens gewährleistet wird.

Aufgaben des Amtes für Wald und Natur

  • Waldstandortkartierung
  • Forstliche Inventare
  • Prüfung der Baubewilligungsgesuche und der Raumplanungsdossiers, sofern sie die Walderhaltung betreffen
  • FRIBO-Waldstandorte
  • Beratung der Waldeigentümer und der Forstbetriebe

Messung der Bodenfeuchte

Bodenfeuchte
Vergrössern Bodenfeuchte © Meteotest AG
Bodenfeuchte

www.bodenmessnetz.ch 

Dokumentation

Entsorgung natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle - Vollzugshilfe (PDF, 2.62MB)

Link Extern

  • Bundesamt für Umwelt
  • Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL
  • Merkblatt für die Praxis: Physikalischer Bodenschutz im Wald – Bodenschutz beim Einsatz von Forstmaschinen, Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL

Kontakt

Koordinationsgruppe für den Bodenschutz

Hauptbild
Waldböden
Wald © 2018 Amt für Umwelt - Staat Freiburg
  • Bodenbeobachtungsnetz FRIBO
  • Bodenschutz
  • Bodenschutz beim Bauen
  • Dokumentation - Boden
  • Landwirtschaftliche Böden
  • Quantitative Bodenschutz
  • Städtische Böden
  • Waldböden

Verlinkte Seiten

  • Bodenschutz im Kanton Freiburg
  • Bodenfruchtbarkeit
  • Bodenverdichtung
  • Bodenbeobachtungsnetz FRIBO
  • Freizeitveranstaltungen und ökologische Auswirkungen
  • Dokumentation - Boden
  • Rechtliche Grundlagen - Boden
Direktionen / zugehörige Ämter

Bodenschutz

Kontaktinformation

Herausgegeben von Bodenschutz

Letzte Änderung: 13.02.2025

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