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Tierversuche

Lead

Jeder Tierversuch untersteht der Bewilligungspflicht. Die Forscher müssen über eine spezifische Ausbildung und Weiterbildung verfügen. Wer gentechnisch veränderte Tiere erzeugt, züchtet, hält, verwendet oder mit ihnen handelt, braucht eine Bewilligung.

Tierhaltung  

Tierversuche

Jede Massnahme bei der lebende Tiere verwendet werden um Erkenntnisse zu erlangen, die nicht durch andere Mittel gewonnen werden können, wird als Tierversuch angesehen. Tierversuche müssen gerechtfertigt sein: der erwartete Nutzen für die Gesellschaft muss grösser sein als das Leiden der Tiere.

Diese Interessenabwägung ist zwar heikel, dennoch ist sie ein notwendiger Schritt.  

Jeder Tierversuch untersteht der Bewilligungspflicht. Diese Bewilligung muss mit dem dafür vorgesehenen Formular durch den Antragsteller bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden. Im Kanton Freiburg ist dies das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Versuche die den benutzten Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden beifügen, sie in Angst versetzen, ihren Allgemeinzustand stark beinträchtigen oder ihre Würde in irgendeiner Weise verletzen, werden durch das Amt der kantonalen Tierversuchskommission zur Begutachtung überwiesen. Die Kommission tagt mehrmals im Jahr.

Wer Tierversuche durchführt muss über die nötigen Kenntnisse verfügen. Aus diesem Grund müssen die Forscher seit 1999 über ein spezifische Ausbildung und Weiterbildung verfügen.

 

Gentechnisch veränderte Tiere

Wer gentechnisch veränderte Tiere erzeugt, züchtet, hält, verwendet oder mit ihnen handelt, braucht eine kantonale Bewilligung (siehe untenstehendes Datenblatt).

 

Dokumente

Datenblatt GTV für gentechnisch veränderte Linien (DOC, 95.5k)

Eidgenössische Gesetzesgrundlagen

  • Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG)
  • Tierschutzverordnung vom 23. April 2008, Kapitel 6 (TSchV)
  • Verordnung des BLV vom 12. April 2010 über die Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen

Externe Links

  • BLV - Tierversuche
  • BLV - Informationen für Forschende
  • BLV - Abwägung von Nutzen und Belastung
  • BLV - Aus- und Weiterbildung
  • BLV - Versuchstierhaltung
  • Bienenstände
  • Das Veterinärwesen
  • Direktzahlungen und Sömmerung
  • Download-Bereich Dokumente, Gesetzesgrundlagen, Links und FAQ - Tierschutz
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  • Gewerbsmässiges Halten, Züchten und Handeln
  • Landwirtschaftliche Baubewilligung
  • Nutztierversicherungsanstalt -
  • Rebbau
  • Technische Beratung
  • Tierzucht
  • Umweltmassnahmen
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 14.11.2023

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