• Startseite
  • Navigation
  • Inhalt
  • Kontakt
  • Suche

Kopfbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage fr.ch
Themen
  • Arbeit und Unternehmen
  • Bildung und Schulen
  • Steuern
  • Raum, Planung und Bau
  • Polizei und Sicherheit
  • Alltag
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Staat und Recht
  • Gesundheit
  • Mobilität und Verkehr
  • Sport und Freizeit
  • Kultur und Tourismus
Leistungen
  • Informationen in Leichter Sprache
  • Leistungen des Oberamts (Patente, Hunde, Lotos usw.)
  • Zivilstandsurkunden
  • AHV, APG, Familienzulagen, Krankenversicherung
  • Betreibungsauszug
  • Friac
  • Pass und Identitätskarte
  • Öffentliche Versteigerung
  • Handelsregister
  • Stellenangebote des Staates Freiburg
Staat
  • Organisation des Staates
  • Statistiken

    Datenportal des Kantons Freiburg

  • News

    Direktionen, Amts und Institutionen

  • Freiburger Gesetzgebung

    Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF)

  • Transparenz

    Zugang zu amtlichen Daten und Dokumenten

Politisches Leben
  • Laufende kantonale Vernehmlassungen

    Laufende Vernehmlassungen..

  • Rechtsprechung

    des Kantonsgerichts

  • Amtsblatt

    Das Amtsblatt im Internet lesen

  • Abstimmungen und Wahlen
  • Entscheide des Staatsrates

    Zusammenfassungen der Sitzungen des Staatsrats

  • Sessionen des GR

    Sessionsdaten

  • Leichte Sprache
  • Kontakt
  • Online-Leistungen
  • Français
  • Deutsch ((Aktive Sprache))
Standard
Hell
Dunkel
  • Home
  • Energie, Landwirtschaft und Umwelt
  • Landwirtschaft und Nutztiere
  • Haltung von Nutztieren, Heimtieren, Wildtieren und Versuchstieren

Haltung von Nutztieren, Heimtieren, Wildtieren und Versuchstieren

Lead

Jede Person, die Tiere halten möchte, muss sich vorgängig über die gesetzlichen Anforderungen informieren. Bezüglich Versuchstiere bestehen zudem spezifische Anforderungen.

Tierhaltung - Rechtlicher Rahmen

Die Haltung von Tieren wird durch den folgenden, eidgenössischen und kantonalen, rechtlichen Rahmen geregelt: 

  • Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG)
  • Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV)
  • Verordnung des EDI vom 5. September 2008 über die Haltung von Nutztieren und Heimtieren (TSchAV)
  • Verordnung des BLV vom 27. August 2008 über die Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren;
  • Verordnung des BLV vom 12. April 2010 über die Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen
  • Tierschutzgesetz vom 20. März 2012 (kTSchG)
  • Tierschutzreglement vom 03.12.2012 (kTSchR)

Haltung von Nutztieren, Heimtieren oder Wildtieren

Jede Person, die Tiere halten möchte, muss sich vorgänglich über die gesetzlichen Anforderungen informieren. Diese Anforderungen beziehen sich auf die Einrichtungen, in denen die Tiere gehalten werden, aber auch die Natur und Häufigkeit der Pflege, die ihnen entgegengebracht werden muss. In mehreren Fällen verlangen die Behörden, dass der Halter über eine spezifische Ausbildung oder eine Haltebewilligung verfügt. 

Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf die Internetseite des BLV:

  • Nutztierhaltung
  • Heim- und Wildtierhaltung
     

Dokumente

  • Bewilligungsgesuch für Haltung von Wildtieren PDF, 259.95k
  • Abmessungen für Aufstallungssysteme (ART) PDF, 158.84k

Haltung von Versuchstieren

Versuchstiere sind Tiere, die in Tierversuchen eingesetzt werden oder zur Verwendung in Tierversuchen vorgesehen sind. Jeder der Versuchstiere hält, züchtet oder mit ihnen handelt muss über eine kantonale Bewilligung verfügen. Die Personen welche Versuchstiere betreuen müssen ebenfalls über eine spezifische Ausbildung verfügen. 

Für mehr Informationen verweisen wir Sie auf die Internetseite des BLV: Tierversuche
 

Externe Links

  • BLV - Versuchstierhaltung
  • BLV - Aus- und Weiterbildung
Hauptbild
Das Photo zeigt zwei Hühner auf einem Misthaufen
Tierhaltung © Alle Rechte vorbehalten - Pixabay/CCO
  • Bienenstände
  • Das Veterinärwesen
  • Direktzahlungen und Sömmerung
  • Download-Bereich Dokumente, Gesetzesgrundlagen, Links und FAQ - Tierschutz
  • Gebäude und Kredite
  • Gewerbsmässiges Halten, Züchten und Handeln
  • Landwirtschaftliche Baubewilligung
  • Nutztierversicherungsanstalt -
  • Rebbau
  • Technische Beratung
  • Tierzucht
  • Umweltmassnahmen
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Letzte Änderung: 11.03.2025

Teilen auf:

Fußbereich

Staat Freiburg-Logo, zurück zur Homepage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Inhaltsabonnement und Akkreditierung
Folgen Sie uns auf:

Rercherche