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Geschichte der obligatorischen Nutztierversicherung

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Die Nutztierversicherung im Kanton Freiburg:
Eine lange Geschichte ...


Seit 1808...


Die Haltung von Tieren ist mit vielerlei Risiken verbunden. Die Gefahr, welche die Ausbreitung der auf den Menschen übertragbaren Infektionskrankheiten der Tiere und der Tierseuchen für die Bevölkerung und den Viehbestand darstellt, wurde schon früh erkannt. Der Kanton Freiburg hat bereits vor langer Zeit sehr weitsichtig gehandelt, als der Grosse Rat den ersten Gesetzestext betreffend einer Viehversicherung am 23. November 1808 beschloss.

Dieses erste Gesetz sah unter anderem vor, dass die Kasse durch einen "Tell“ geäufnet wird; und zwar in der Höhe eines Batzens für jedes Pferd, Stute, Füllen, Maulesel, Ochsen, Kuh, Meischling und Kalb. "In Folge der Befehle des Kleinen Rates“ konnte aus der Kasse Geld entnommen werden, für "die den Partikularen zuerkannten Entschädigungen für jedes Stück Vieh, das aus Befehl der kompetenten Behörde niedergemacht wird (...), für jedes durch die Viehseuche gefallene Stück (...), für die Kosten für die aus Befehl der Regierung gebrauchten Viehärzte und Experten.“

Seit der Gründung des Bundesstaats wird die Seuchenpolizei durch das Bundesrecht geregelt. Das eidgenössische Tierseuchengesetz beschränkt sich jedoch nicht auf die Definition der Bekämpfungsmassnahmen, sondern schreibt vor, dass sich die Kantone auch finanziell beteiligen müssen.

Die Bundesgesetzgebung schreibt den Kantonen aber nicht vor, wie sie die aufgrund des Bundesrechts auszurichtenden Entschädigungen finanzieren müssen. Grundsätzlich kommen zwei Regelungen in Frage. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Entschädigungen der Staatskasse zu belasten sowie die Bekämpfungskosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Die zweite Lösung ist die Errichtung einer Versicherungskasse, die unter anderem durch die Prämien der obligatorisch angeschlossenen Tierhalter finanziert wird und die entsprechenden Leistungen ausrichtet.

Dieser zweiten Variante, das heisst der obligatorischen Versicherung der Nutztiere bei einer öffentlichen Anstalt, hat der Kanton Freiburg den Vorzug gegeben. 200 Jahre später, nach mehreren Revisionen und Anpassungen des Gesetzes, ist das unter der Verantwortung der Sanima stehende Versicherungssystem aktueller und solider denn je.

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Herausgegeben von Nutztierversicherungsanstalt -

Letzte Änderung: 04.12.2015

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