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  • Lebensräume und Schutzgebiete

Lebensräume und Schutzgebiete

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Schutzgebiete bilden für die Wildtiere unerlässliche Lebensräume. Der Kanton Freiburg besitzt mehrere Arten von Schutzgebieten, die es zu differenzieren gilt. Die Sektion Fauna, Jagd und Fischerei ist für die Schutzgebiete zuständig, die unter die Gesetzgebung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel fallen.

Die eidgenössischen Jagdbanngebiete dienen dem Schutz und der Erhaltung von seltenen und bedrohten wildlebenden Säugetieren und Vögeln und ihrer Lebensräume. Sie unterliegen der eidgenössischen Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ). In den Banngebieten ist die Jagd verboten.

Die Wasser- und Zugvogelreservate dienen dem Schutz und der Erhaltung der Wasser- und Zugvögel. Sie unterliegen der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV).

Seit 1951 werden zusätzlich zu den eidgenössischen Jagdbanngebieten kantonale Wildschutzgebiete eingerichtet, die auf die Erholung der Wildtierpopulationen abzielen. Dieses Ziel wurde in den 1980er-Jahren erreicht; seither dienen die Gebiete einem umfassenderen Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume.

Wildruhezonen gibt es an den für die Säugetiere und Wildvögel wichtigen Orten, wie zum Beispiel Winterquartiere oder Brutgebiete. Durch Einschränkungen werden die von Freizeitaktivitäten verursachten Störungen eingedämmt. Gewisse Einschränkungen, wie die Leinenpflicht für Hunde oder die Pflicht, auf Waldwegen zu bleiben, gelten nur während den für die Fauna empfindlichsten Zeiträumen.

Wildtierkorridore sind für die Wildtiere ebenfalls sehr wichtig. Wildtierkorridore sind Bewegungsachsen der Fauna, welche durch natürliche und anthropogene Strukturen begrenzt werden und aus Baumreihen, Hecken, extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Zonen usw. bestehen. Sie ermöglichen insbesondere die grossräumige Wanderung und Verteilung der Tiere (Individuen- und Genaustausch zwischen Teilpopulationen). Zudem dienen sie verschiedenen Arten auch als Lebensraum.

Die hier beschriebenen Schutzgebiete sind nicht zu verwechseln mit den kantonalen Naturschutzgebieten oder den Pro Natura Naturschutzgebieten.

Standort Lebensräume und Schutzgebiete des kantons Freiburg

Alle Lebensräume und Schutzgebiete des Kantons Freiburg sind auf der Online-Karte des Kantons Freiburgs veröffentlicht.

link zur online-karte

Ähnliche Themen

  • Jagdbanngebiete
  • Wasser- und Zugvogelreservate
  • Kantonale Wildschutzgebiete
  • Ruhezonen
  • Wildtierkorridore und Wildtierpassagen
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
  • Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Link zu den anderen Seiten des Amts

  • Management und Überwachung der Säugetiere und Vögel im Kanton Freiburg
  • Terrestrische Fauna
  • Homepage der Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
  • Homepage des Amts für Wald und Natur (WNA)

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Adrian Aebischer

Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 67
Email

Hauptbild
Wildruhezone La Berra
Wildruhezone La Berra © Alle Rechte vorbehalten - SFN
  • Aquatische Lebensräume
  • Terrestrische Fauna
  • Wichtigste Gesetzesbestimmungen Aquatische Lebensräume und Fischerei
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 11.04.2025

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