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  • Wasser- und Zugvogelreservate

Wasser- und Zugvogelreservate

Lead

In der Schweiz überwintern jedes Jahr hunderttausende von Wasser- und Zugvögeln. Zu ihrem Schutz hat der Bund Wasser- und Zugvogelschutzgebiete ausgeschieden. Sie sind ein wichtiger Nistplatz für seltene Arten.

Rücksicht beim Stand Up Paddeln

Wie kann ich die Störung von Vögeln und anderen Wildtieren verringern?

Rücksicht beim Stand Up Paddeln

Die Schweiz hat eine besondere Bedeutung als Überwinterungs- und Rastplatz für verschiedene ziehende Wasservogelarten. Jedes Jahr überwintern in Schweizer Gewässern hunderttausende von Wasser- und Zugvögeln. Der Bundesrat hat 1974 das «Übereinkommen über Gewässer und Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung» (Ramsar-Konvention) unterzeichnet. Anschliessend wurde die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung geschaffen. Sie schützt die Lebensräume der Zugvögel sowie von ganzjährig in der Schweiz lebenden Wasservogelarten.

Im Rahmen von besonderen Regulierungsbedingungen kann die Jagd bestimmter Arten, wie Wildschwein und Reh, in gewissen Schutzgebieten bewilligt werden. Die Verordnung über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume regelt die Modalitäten der Jagd in den Lebensräumen und Schutzgebieten.

Im Freiburger Kantonsgebiet gibt es sechs Naturschutzgebiete:

  • Naturschutzgebiet Fanel - Chablais de Cudrefin, Pointe de Marin
  • Naturschutzgebiet Chevroux bis Portalban
  • Naturschutzgebiet Yvonand bis Cheyres
  • Naturschutzgebiet Pérolles-See
  • Naturschutzgebiet Greyerzersee bei Broc
  • Naturschutzgebiet Chablais (Murtensee)

Fanel – Chablais de Cudrefin, Pointe de Marin

Die am östlichen Ufer des Neuenburgersees gelegenen Abschnitte des Fanel und des Chablais de Cudrefin bilden die Überreste des ehemaligen grossen Feuchtgebietes, das sich über das Dreieck zwischen dem Neuenburger-, Murten- und Bielersee erstreckte. Die Grundwasser entlang des Ufers dienen als Rast- und Nahrungsplatz für eine Vielzahl von Zugvögeln. Die ausgedehnten Schilfflächen beherbergen ideale Nist- und Brutmöglichkeiten für verschiedene seltene Wasservogelarten. Die extensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen dienen verschiedenen Wasservogelarten als wichtige Nahrungsgründe und bieten vielen selten gewordenen Vogelarten der offenen Landschaft idealen Lebensraum. Aus all den genannten Gründen wurde das Schutzgebiet als international wichtig eingestuft. Es ist in drei Teilgebiete geteilt, für die jeweils besondere Bestimmungen gelten (Schifffahrt, Baden u. a.).

Eisvogel (Alcedo atthis)

Eisvogel (Alcedo atthis)

WNA
Lachmöwe (Larus ridibundus)

Lachmöwe (Larus ridibundus)

WNA
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)

Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)

WNA
Blässhuhn (Fulica atra)

Blässhuhn (Fulica atra)

WNA
Eisvogel (Alcedo atthis)
Lachmöwe (Larus ridibundus)
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis)
Blässhuhn (Fulica atra)

Chevroux bis Portalban

Dieses am Südostufer des Neuenburgersees gelegene Gebiet ist charakterisiert durch ausgedehnte Schilfbestände, deren Ränder auf der Seeseite stark strukturiert sind. Es dient sowohl als Winterplatz für zahlreiche Wasservögel als auch als Sommerplatz für viele Nistvögel, zudem ist es Brut- und Mausergebiet für Wasservögel. Das Schutzgebiet von internationaler Bedeutung ist in drei Teilgebiete geteilt, für die jeweils besondere Bestimmungen gelten (Schifffahrt, Baden u. a.).

Yvonand bis Cheyres

Das Schutzgebiet erstreckt sich über den westlichen Teil des Südufers des Neuenburgersees und beherbergt vor allem Wasser- und Watvögel aus dem Becken östlich von Yvonand. Dieses Becken bildet einen windgeschützten Winterplatz: Die Schilfbestände, die Auenwälder sowie die dahinter liegenden Moorgebiete sind für das Reservat von grosser Bedeutung. Das Gebiet dient vielen Vogel- und wildlebenden Säugetierarten als Nist- und Brutplatz.

Pérolles-See

Der kleine Stausee Lac de Pérolles liegt am Lauf der Saane vor den Toren Freiburgs. Infolge der Errichtung des Maigrauge-Staudamms in Freiburg im Jahr 1870 füllten sich die Flusswindungen allmählich mit Schlick, und es bildeten sich Schilfgürtel. See und Röhricht werden gesäumt von Molassefelsen, bewaldeten Hängen, Trockenwäldern und Auenwäldern. Dieses Mosaik verschiedener Lebensräume macht den Reichtum des Gebietes aus. Der Lac de Pérolles gehört zu den Auengebieten von nationaler Bedeutung und zieht Brutvögel sowie zahlreiche überwinternde und ziehende Vögel an. Die Schifffahrt auf dem Lac de Pérolles ist ganzjährig verboten.

Blässhuhn (Fulica atra)

Blässhuhn (Fulica atra)

WNA
Haubentaucher (Podiceps cristatus)

Haubentaucher (Podiceps cristatus)

WNA
Blässhuhn (Fulica atra)
Haubentaucher (Podiceps cristatus)

Greyerzersee bei Broc

Bei ihrer Einmündung in den Greyerzersee bilden die Saane und der Jaunbach ein ausgedehntes Delta. Das gesamte Gebiet wird geprägt von den Schwankungen des Seespiegels, die vom Betrieb der Stauanlage Rossens ausgehen. Bei tiefem Wasserstand entstehen durch Ablagerungen von Sand und Kies grosse Schlickflächen, bei hohem Wasserstand hingegen wird ein Silberweiden-Auenwald überschwemmt, der als grösster der Schweiz gilt.

Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)

Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)

WNA
Gänsesäger (Mergus merganser)

Gänsesäger (Mergus merganser)

WNA
Haubentaucher (Podiceps cristatus)

Haubentaucher (Podiceps cristatus)

WNA
Blässhuhn (Fulica atra)

Blässhuhn (Fulica atra)

WNA
Stockente (Anas platyrhynchos)

Stockente (Anas platyrhynchos)

WNA
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)
Gänsesäger (Mergus merganser)
Haubentaucher (Podiceps cristatus)
Blässhuhn (Fulica atra)
Stockente (Anas platyrhynchos)

Chablais (Murtensee)

Das östliche Ende des Murtensees zwischen Muntelier und Sugiez umfasst eine seichte Wasserfläche (Untiefe), einen breiten Schilfgürtel und einen Laubwald. Es ist ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung für die Vogelfauna, sowohl für Brutvögel als auch für überwinternde und ziehende Vögel. Durch den Wald vor der Bise geschützt, bietet die Bucht von Chablais bei Sugiez Entenvögeln ruhiges Gewässer. Jeden Winter lassen sich in der Bucht Gänsesäger und Silberreiher nieder. Im Landesinnern befindet sich ausserdem ein Flachmoor von nationaler Bedeutung. Das gesamte Gebiet zählt zu den Auen von nationaler Bedeutung.

Tafelente (Aythya ferina)

Tafelente (Aythya ferina)

WNA
Gänsesäger (Mergus merganser)

Gänsesäger (Mergus merganser)

SFN
Stockente (Anas platyrhynchos)

Stockente (Anas platyrhynchos)

WNA
Haubentaucher (Podiceps cristatus)

Haubentaucher (Podiceps cristatus)

WNA
Tafelente (Aythya ferina)
Gänsesäger (Mergus merganser)
Stockente (Anas platyrhynchos)
Haubentaucher (Podiceps cristatus)

Standort Wasser- und Zugvogelreservate

Alle Wasser- und Zugvogelreservate des Kantons Freiburg sind auf der Online-Karte des Kantons Freiburgs veröffentlicht.

link zur online karte

Gesetzesvorschriften

  • Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Schutzgebiet herausgelockt werden.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (wie z. B. Drohnen) ist verboten.
  • Das Fahren mit Drachensegelbrettern oder ähnlichen Geräten und der Betrieb von Modellbooten sind verboten.
  • Die Durchführung sportlicher Anlässe und sonstiger gesellschaftlicher Veranstaltungen bedarf einer kantonalen Bewilligung des Amts für Wald und Natur.
  • Die Jagd ist verboten. Besondere Massnahmen zur Regulierung der Säugetierpopulationen sind möglich.

Verhaltensempfehlungen

  • Nur die Wanderwege benutzen.
  • Den markierten Wegen folgen und den Wald nicht in alle Richtungen begehen.
  • Der Winter ist für die Fauna eine schwierige Jahreszeit. Markierte Wege deshalb nicht verlassen.
  • Tiere nicht erschrecken. Tiere von Weitem und mit Respekt beobachten. Besondere Rücksichtnahme morgens sowie abends, wenn die Tiere aktiv sind.
  • Lärm vermeiden.
  • Keine Abfälle in der Natur belassen; Lebensgefahr für die Tiere.

Link zu den anderen Seiten des Amt

  • Lebensräume und Schutzgebiete
  • Terrestrische Fauna
  • Homepage der Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
  • Homepage des Amts für Wald und Natur (WNA)
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
  • Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd

Liens externes

  • Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)
  • Verordnung über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume (SchutzV)

Kontakt zum Thema

Ansprechperson: Adrian Aebischer

Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez

Tel. 026 305 23 67
Email

  • Aquatische Lebensräume
  • Terrestrische Fauna
  • Wichtigste Gesetzesbestimmungen Aquatische Lebensräume und Fischerei
  • Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
Direktionen / zugehörige Ämter

Amt für Wald und Natur

Kontaktinformation

Herausgegeben von Amt für Wald und Natur

Letzte Änderung: 10.04.2025

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