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Bodenschutz beim Bauen

Lead

Wer baut nimmt Eingriffe in den Boden vor. Beim Bauen werden oft grosse Kubaturen von fruchtbarem Boden ausgehoben oder abgetragen. Dieser wird dann zwischengelagert und später z.B. für Rekultivierungen wieder verwendet. Ferner werden Böden auch für Bauinstallationen, Pisten und Depots beansprucht. Wenn dabei sorgfältig mit dem Boden umgegangen wird, können Bodenschäden wie Verdichtungen minimiert und die Fruchtbarkeit der Böden erhalten werden.

Bodenschutzmassnahmen bei Bauprojekten

Die wichtigsten Grundsätze sind:

  • Separater Abtrag und Lagerung von Ober- und Unterboden
  • Wiederverwendung von Bodenaushub
  • Arbeiten bei trockenen Bodenverhältnissen

Die konkreten Massnahmen und Vorgehensweisen werden in verschiedenen Merkblättern, Richtlinien und Wegleitungen beschrieben.

Wiederverwertung von Boden

Bei Bauvorhaben fällt häufig überschüssiger Ober- und Unterboden an, der gemäss der Abfallverordnung (Art. 18, VVEA) der Verwertungspflicht untersteht. Besteht der Verdacht, dass der auszuhebende Boden belastet ist, muss er vorerst analysiert werden. Die BAFU-Wegleitung Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung gibt Auskunft über den Umgang und die Verwertung von Bodenaushub.

Um die Bodenqualität in bebauten Gebieten zu gewährleisten, sollte die Verwertung von Ober- und Unterboden am Entnahmeort maximiert werden. Die Verwertung in der Landwirtschaftszone für Geländeauffüllungen / Bodenverbesserungen ist bewilligungspflichtig (gemäss RPG Art. 24). Das Merkblatt Verwertung und Entsorgung von Aushubmaterial und Bodenaushub erläutert die Voraussetzungen für eine Bewilligung.

Im Jahr 2015 verabschiedete der Staatsrat im Rahmen der Strategie für nachhaltige Entwicklung eine neue Aktion mit dem Titel "Verwertung des landwirtschaftlichen Bodenaushubs". Mit dieser Massnahme sollen der fachgerechte Umgang mit Bodenmaterialen aus Bauvorhaben und die gezielte Aufwertung von degradierten landwirtschaftlichen Flächen gefördert werden. In anderen Worten geht es darum, die Verschwendung dieser nicht erneuerbaren Ressource zu vermeiden und Böden vor Dauerschäden und Belastungen besser zu schützen. Zu diesem Zweck wurde vom Amt für Landwirtschaft eine Studie zur Begleitung mehreren Pilotprojekten in Auftrag gegeben, um die gängige Vorgehensweise und die Randbedingungen im Zusammenhang mit Bodenverwertung besser zu verstehen. Ein erster Bericht wurde im Dezember 2018 vorgelegt. Diese Pilotversuche sollen dazu beitragen, die Methodik der Bodenverwertung in der Landwirtschaft zu verbessern.

Verwertung des landwirtschaftlichen Bodenaushubs - Begleitung von Pilotprojekten und Ausarbeitung einer Methodik (auf Französisch)

Die rechtliche Vorgehensweise für die Bewilligung von Bodenverbesserungsprojekten ist wegen des Existenz verschiedener Verfahren schwierig. Aus diesem Grund, hat das Amt für Landwirtschaft ein Rechtsgutachten zu den bestehenden Verfahren (BVG & RPBG) in Auftrag gegeben. Letzteres wurde Ende März 2020 geliefert.

Valorisation des matériaux dans l'agriculture - Avis de droit (auf Französisch)

Bodenkundliche Baubegleitung

Wenn natürlich gewachsener Boden betroffen ist, muss bei grösseren Bauprojekten für die Planung und Umsetzung der bodenrelevanten Arbeiten eine bodenkundliche Fachperson bzw. ein bodenkundlicher Baubegleiter (BBB) beigezogen werden. Ein Standardpflichtenheft für die BBB befindet sich im Anhang A2 der kantonalen Vollzugshilfe Bodenschutz auf der Baustelle.

Bodenschutz auf Baustellen - Mindestinhalt eines Bodenschutzkonzepts

Messung der Bodenfeuchte

Bodenfeuchte
Vergrössern Bodenfeuchte © Meteotest AG
Bodenfeuchte

www.bodenmessnetz.ch 

Link Extern

  • Bodenschutz lohnt sich, eine Aktion der Bodenschutzfachstellen
  • Bodenschutz beim Bauen, Leitfaden Umwelt, BAFU

Kontakt

Koordinationsgruppe für den Bodenschutz

Hauptbild
Bodenschutz beim Bauen
Bodenschutz beim Bauen © 2015 Benjamin Ruffieux - 2015 Benjamin Ruffieux
  • Bodenbeobachtungsnetz FRIBO
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  • Bodenschutz beim Bauen

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Verlinkte Seiten

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Bodenschutz

Kontaktinformation

Herausgegeben von Bodenschutz

Letzte Änderung: 30.04.2024

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