Dieser Dienst soll den Schülerinnen und Schülern mit psychologischen Abklärungen, Beratungen und Stützmassnahmen sowie logopädischen und psychomotorischen Abklärungen und Behandlungen Unterstützung und Hilfe bieten. Der Dienst pflegt die Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrpersonen, dem schulärztlichen Dienst und allen anderen Personen, die in ihrer Arbeit mit Schülerinnen und Schülern zu tun haben. Einzelabklärungen, Unterstützungsmassnahmen und Behandlungen bedürfen der Zustimmung durch die Eltern.
Logopädie
Logopädinnen und Logopäden befassen sich mit Schwierigkeiten unterschiedlicher Ursache, die auf die eine oder andere Weise die Entwicklung von Kommunikation und Sprache in mündlicher oder schriftlicher Form beeinträchtigen. Sie sind zuständig für die Prävention, die Abklärung und die Behandlung von Kommunikations- und Sprachstörungen.
Psychologie
Der Psychologe/die Psychologin ist sowohl für Beziehungsaspekte, wie auch für emotionale und intellektuelle Probleme von Schulkindern zuständig. Sie Intervenieren mit Aktivitäten, welche die Integration von Kindern in der Klasse fördern, ebenso sind sie für präventive Projekte verantwortlich, dies in Zusammenarbeit mit der Schule. Auch betreuen sie Schüler/Innen und/oder ihre Bezugspersonen und sind, wenn nötig, im Bereich der interprofessionellen Zusammenarbeit tätig.
Psychomotorik
Psychomotoriktherpeutinnen und Pschychomotoriktherapeuten behandeln Kinder und Jugendliche, die motorische oder emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten oder Schwierigkeiten in ihren Beziehungen zu anderen haben. Diese Schwierigkeiten drücken sich auf der Körperebene in der Beziehung zu sich selbst aus und beeinflussen die Anpassung an die Umwelt. Sie greifen präventiv ein, klären ab und führen Gespräche sowie körperorientierte Einzel- und Gruppentherapien durch.
Verfahren
Für die Inanspruchnahme der logopädischen, psychologischen und psychomotorischen Dienste stellen die Eltern, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Lehrperson, einen Antrag an die Leitung der betreffenden Schuldienste.
Achtung: Es existieren mehrere Formulare. Sie finden das passende Formular, wenn Sie in der Tabelle «Regionale Schuldienste nach Gemeinde im Kanton Freiburg» Ihre Wohngemeinde auswählen.
Hier finden die Fachleute, die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf betreuen, sämtliche Formulare, die für die Begleitung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler nützlich sind.
Vorabklärung
Die Therapeutinnen und Therapeuten nehmen im Voraus mit den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern und anderen involvierten Fachpersonen Kontakt auf. Danach entscheiden alle Beteiligten gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Unentgeltlichkeit
Die Inanspruchnahme der logopädischen, psychologischen und psychomotorischen Dienste ist unentgeltlich, sofern diese den von der Direktion festgelegten Auflagen entsprechen. Die Leitung der logopädischen, psychologischen und psychomotorischen Dienste entscheidet über die Unentgeltlichkeit und teilt dies der Schulleitung mit.
Intervention
Die Fachperson entscheidet gegebenfalls mit den Eltern über die Art der Intervention. Die Leistungen sind in der Regel direkt am Schulort zu erbringen. Die Konsultationen unterliegen der Schweigepflicht.
Regionale Schuldienste nach Gemeinde
Formulare nach Schuldienst
Formulare für die Eltern. Bitte wählen Sie das Formular für den Schuldienst, dem Ihre Gemeinde angeschlossen ist.