Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund stellt eine grosse Herausforderung dar. Ein Schlüssel zur Bewältigung dieses Problems ist zweifellos die Ausbildung. Die kantonale Gesetzgebung sah bereits vor, dass Flüchtlinge oder Staatenlose, die in der Schweiz leben und von ihr anerkannt sind, Ausbildungsbeiträge erhalten können. Nun können solche Beiträge auch Personen mit einem Ausweis F ohne Flüchtlingsstatus und mit Schutzstatus S gewährt werden.
Die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen ist eine bedarfsabhängige Leistung. Neben den finanziellen Möglichkeiten der Personen in Ausbildung sind weitere Informationen erforderlich, wie der Ausbildungsweg der gesuchstellenden Person, die Zusammensetzung ihres Haushalts oder des Haushalts der Eltern oder ihre Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthaltsgenehmigung. Bei Konflikten mit dem Umfeld ist es manchmal schwierig, die benötigten Unterlagen vollständig einzureichen, was eine Entscheidung unmöglich macht. Neben den Daten der kantonalen Steuerverwaltung kann das Amt für Ausbildungsbeiträge nun auch auf nützliche Daten bei der Einwohnerkontrolle, der kantonalen Sozialversicherungsanstalt oder bei den Bildungsinstitutionen zugreifen.
Die Gesetzesrevision beendet eine Ungleichbehandlung zwischen verheirateten Personen in Ausbildung und solchen, die in einem festen Konkubinat leben. Denn während bei der Berechnung eines Stipendiums das Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten einer Person in Ausbildung berücksichtigt wird, wird das Einkommen einer Konkubinatspartnerin oder eines Konkubinatspartners nicht einbezogen. Berücksichtigt werden künftig auch stabile Lebensgemeinschaften, in denen die Partner zusammenleben und mindestens ein gemeinsames Kind haben. In diesen Fällen wird die Konkubinatspartnerin oder den Konkubinatspartner mit der Ehepartnerin oder dem Ehepartner gleichgestellt.
Das Reglement über die Stipendien und Studiendarlehen wurde ebenfalls geändert, um die Unterhalts- und Wohnkostenpauschalen, die in die Berechnung der Stipendien einfliessen, zu erhöhen, wodurch die Stipendien leichter zugänglich werden.
Die Stipendiengesuche müssen auf den offiziellen Formularen erfasst und im ersten Semester des Ausbildungsjahres eingereicht werden. Für das Ausbildungsjahr 2025/26 muss das Gesuch bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden.