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Gesuch um ein Stipendium
Gesuchsformular für ein Stipendium
Fristen
Für das Ausbildungsjahr 2024/25
Im 1. Semester, spätestens bis 28. Februar 2025. Nach dieser Frist wird der Betrag nur für ein Semester ausgerichtet.
Ende der Frist: 6. Mai 2025.
Für die Gesuche muss das amtliche Formular verwendet werden, und sie müssen im Verlauf des 1. Semesters des Ausbildungsjahrs eingereicht werden.
Es ist möglich, das Formular elektronisch auszufüllen, aber es muss weiterhin per Post eingesandt werden; die nötigen Unterlagen müssen beigelegt werden.
Eine elektronische Gesuchstellung ist noch nicht möglich.
Sie können das amtliche Formular auch schriftlich, per Telefon oder in unseren Büros an der Rue St-Pierre-Canisius 12 anfordern.
Das Gesuch muss jedes Jahr erneuert werden, das Stipendium wird nur für ein Jahr ausgerichtet.
Überweisung
Das Jahresstipendium wird grundsätzlich in 2 Raten ausbezahlt. Die erste Rate wird nach dem Entscheid der Kommission überwiesen, die zweite Rate auf Vorweisen einer offiziellen Bestätigung über den regelmässigen Besuch der Ausbildung. Die Frist für die Einreichung der Bestätigung wird vom Amt festgelegt und ist auf dem Entscheid aufgeführt (grundsätzlich bis 30. März für eine Auszahlung der zweiten Rate im April).
Herausgegeben von Amt für Ausbildungsbeiträge
Letzte Änderung: 24.06.2024