Geburt
Im Allgemeinen erfolgt die Geburt in der Geburtenabteilung eines Spitals oder einer Anstalt (z. B. Geburtshaus «Le Petit Prince» in Villars-sur-Glâne), welche die Geburt meldet.
Im Falle einer Hausgeburt bitten wir Sie, sich für genauere Informationen an das Zivilstandsamt zu wenden.
Je nach Nationalität der Eltern und ihrem Zivilstand müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Es müssen weniger als 6 Monate alte Originaldokumente, die von einer offiziellen Stelle ausgestellt worden sind, eingereicht werden; allenfalls müssen Sie in eine schweizerische Landessprache übersetzt werden.
Für einen Auszug einzureichende Dokumente
Je nach Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden.
- Familienbüchlein oder Familienausweis
- Wohnsitzbescheinigung
- Ausländerausweis
- gültige Identitätskarten oder gültige Reisepässe
- Wohnsitzbescheinigung
- gültige Identitätskarte oder gültiger Reisepass
- Eheschein
- Familienbüchlein oder Familienausweis
- Wohnsitzbescheinigung
- Ausländerausweise
- gültige Identitätskarten oder gültige Reisepässe
- Eheschein
- Geburtsscheine der Ehegatten mit Angabe der Abstammung
- Wohnsitzbescheinigung
- Ausländerausweise
- gültige Identitätskarten oder gültige Reisepässe
- Geburtsschein mit Angabe der Abstammung
- Dokument, das den Zivilstand bescheinigt, oder Eheschein der vorhergehenden Ehe und Scheidungsurteil oder Todesschein des verstorbenen Ehegatten
- Wohnsitzbescheinigung
- Anerkennungsschein (wenn das Kind vor der Geburt vom Vater anerkannt worden ist)
- Ausländerausweis
- gültige Identitätskarte oder gültiger Reisepass