Zögern sie nicht, in einer Krisensituation die Polizei zu rufen ...
Sie möchten mit jemandem über Ihre Gewalterfahrungen sprechen ...
Wenn Sie sich bedroht oder in Gefahr fühlen und Sie möchten handeln...
Sie können einen Strafantrag stellen:
- indem Sie sich zum nächsten Polizeiposten begeben. Dabei können Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen
- indem Sie schriftlich einen Antrag an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizei stellen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der OHG-Beratungsstelle kann Sie bei diesem Vorgehen unterstützen.
Die Ratschläge zu Massnahmen bei sexueller Gewalt richten sich an alle Opfer derartiger Übergriffe.
Opfer eines sexuellen Übergriffs ...
Nach einer Vergewaltigung ...
Nützliche Links, Adressen und Telefonnummern ...