Die Opferhilfe Freiburg ist eine Beratungsstelle für Opfer von Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG). Wir sind zuständig für:
- Kinder und Jugendliche
- Männer
- Opfer von Strassenverkehrsunfällen
- Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (Männer und Frauen)
Frauen, die Opfer einer Straftat wurden, wenden sich an die Opferberatungsstelle für Frauen.
Mit OHG soll den Opfern von Straftaten wirksame Hilfe geleistet und ihre Rechtsstellung verbessert werden.
Die Hilfe der Opferberatungsstellen umfasst:
- Beratung
- Soforthilfe und weiterführende Hilfe
- Begleitung in administrativen und rechtlichen Schritten
Gesuche um Übernahme der Anwaltskosten, Entschädigung und Genugtuung: Kantonales Sozialamt des Kantons Freiburg.
«Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Opfer), hat Anspruch auf Unterstützung nach diesem Gesetz (Opferhilfe).
Anspruch auf Opferhilfe haben auch der Ehegatte oder die Ehegattin des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen (Angehörige).» (Art. 1 OHG)
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