Für eine ordentliche Einbürgerung in der Schweiz und im Kanton Freiburg müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Besitz einer Niederlassungsbewilligung C;
- Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt 10 Jahren, wovon 3 in den letzten 5 Jahren (die zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Zeit wird doppelt gerechnet);
- Wohnsitz im Kanton während mindestens 3 Jahren, wovon 2 in den letzten 5 Jahren (Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation: wohnhaft im Kanton während 2 Jahren. Die in den Kantonen Bern, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Zürich verbrachten Jahre zählen ebenfalls);
- Französisch- oder Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Zertifikate A2 schriftlich/B1 mündlich)*
- Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren vor der Gesuchstellung*
- Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere keine Verurteilung wegen einer schweren Straftat in den letzten 5 Jahren vor der Gesuchstellung;
- Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben;
- Beachten der für das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft elementaren Verhaltensregeln;
- Respektieren der grundlegenden verfassungsmässigen Prinzipien und Beachten der schweizerischen Lebensgewohnheiten;
- Bereitschaft zur Erfüllung der Bürgerpflichten (z. B. Militärdienst und weitere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen);
- angemessene Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens (elementare Kenntnisse in Geografie, Geschichte und des politischen Systems der Schweiz, des Kantons und auf lokaler Ebene);
- Bereitschaft einer Gemeinde, die Bewerberin oder den Bewerber als Bürgerin oder als Bürger aufzunehmen;
* Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
Die Entscheidbehörde berücksichtigt die persönlichen Verhältnisse der Bewerberin oder des Bewerbers angemessen.
Personen, die
- an einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
- einer schweren oder lang andauernden Krankheit
einer ausgeprägten Lern-, Lese- oder Schreibschwäche - leiden, durch die die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (*) erschwert ist, werden gebeten, das IAEZA bei der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs über diese persönlichen Verhältnisse zu informieren.
Zugehörige Dokumente
Der Bund in leichter Sprache
Herausgegeben von
Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen
Letzte Änderung : 04/11/2020