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  • Die verschiedenen Bewilligungsarten

Die verschiedenen Bewilligungsarten

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Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen (L, B, C, G und Ci). Bedingungen für die Gewährung und Gültigkeit.

Kurzaufenthaltsbewilligung L

L Aufenthaltstitel EU/EFTA
Vergrössern L Aufenthaltstitel EU/EFTA © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
L Aufenthaltstitel EU/EFTA
  • Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA
  • Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr (max. 364 Tage); sie richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags oder der Aufenthaltsdauer des Antragstellers
  • verlängerbar
  • geografische Mobilität
  • berufliche Mobilität
  • bedingtes Familiennachzugsrecht
     

Aufenthaltsbewilligung B

  • Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA
  • Gültigkeitsdauer 5 Jahre (1 Jahr für Studenten, verlängerbar)
  • wird für einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger oder unter bestimmten Voraussetzungen für einen Aufenthalt von einem Jahr oder länger (Nichterwerbstätige, Studenten, Dienstleister usw.) ausgestellt
  • geografische Mobilität
  • berufliche Mobilität
  • bedingtes Familiennachzugsrecht
B Aufenthaltstitel EU/EFTA
Vergrössern B Aufenthaltstitel EU/EFTA © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
B Aufenthaltstitel EU/EFTA

Niederlassungsbewilligung C

C Aufenthaltstitel EU/EFTA
Vergrössern C Aufenthaltstitel EU/EFTA © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
C Aufenthaltstitel EU/EFTA
  • Niederlassungsbewilligung EG/EFTA;
  • unbeschränkte Gültigkeit (Kontrollfrist von 5 Jahren in der Regel);
  • wird nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von 5 oder 10 Jahren mit einem Ausländerausweis B EG/EFTA ausgestellt;
  • geografische Mobilität;
  • berufliche Mobilität;
  • bedingtes Familiennachzugsrecht.

Grenzgängerbewilligung G

  • Grenzgängerbewilligung EU/EFTA
  • Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags, wenn diese weniger als ein Jahr beträgt
  • Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bei einem Arbeitsvertrag von einem Jahr oder mehr;
  • wird im Kanton Freiburg für Angehörige EG 26/EFTA ausgestellt, die ihren Wohnsitz innerhalb der EU/EFTA haben und eine Berufstätigkeit im kanton Freiburg ausüben
  • wird im Kanton Freiburg nicht für Angehörige von EG-2 ausgestellt
  • wöchentliche Rückkehr an den Wohnort
  • geografische und berufliche Mobilität in den Schweizer Grenzzonen (Meldepflicht bei Wechsel der Arbeitsstelle oder des Arbeitsorts)
     
G Aufenthaltstitel EU/EFTA
Vergrössern G Aufenthaltstitel EU/EFTA © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
G Aufenthaltstitel EU/EFTA

Ausweis Ci

Ci Aufenthaltstitel EU/EFTA
Vergrössern Ci Aufenthaltstitel EU/EFTA © Etat de Fribourg - Staat Freiburg
Ci Aufenthaltstitel EU/EFTA
  • Dieser Ausweis berechtigt die Ehegatten oder Kinder von Beamten intergouvernementaler Organisationen und Mitgliedern ausländischer Vertretungen zu einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz;
  • Für nichterwerbstätige Familienmitglieder ist kein solcher Ausweis erforderlich.
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Herausgegeben von Amt für Bevölkerung und Migration

Letzte Änderung: 20.12.2023

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