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Erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration

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Anfang 2018 ist eine neue Gesetzgebung über die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation in Kraft getreten.

Diese neuen Bestimmungen über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration sind seit dem 15. Februar 2018 in Kraft. 

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. 

Die Formulare für Einbürgerungsgesuche sind beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.

Die Website des SEM enthält weitere Informationen.

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Amt für Zivilstand und Einbürgerung

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Herausgegeben von Amt für Zivilstand und Einbürgerung

Letzte Änderung: 22.02.2018

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