In der Hauswirtschaftsbranche gibt es viele verschiedene Berufe. So werden u.a. Hausangestellte, Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer oder Gärtnerinnen und Gärtner beschäftigt. Um optimale Rahmenbedingungen für diese Tätigkeiten zu schaffen, wird der Freiburger Normalarbeitsvertrag (NAV) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hausdienst regelmässig angepasst. Der Grunderlass trat im Jahr 1989 in Kraft.
Die letzten Änderungen, die in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) und den Sozialpartnern erfolgt sind, wurden am 1. Mai 2025 wirksam. Dies ist eine gute Gelegenheit, um an die Regeln zu erinnern, die für die Beschäftigung von Angestellten und Au-pairs in Privathaushalten gelten.
Kantonaler NAV und Bundes-NAV ergänzen sichDer Freiburger NAV legt unter anderem die Arbeitsbedingungen fest, wie die Arbeits- und Ruhezeiten, den Ferienanspruch und die Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Der Bundesrat hat 2010 ebenfalls einen Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft verabschiedet. Dieser regelt jedoch nur die zwingenden Mindestlöhne, die in der ganzen Schweiz einzuhalten sind.
Der Bundes-NAV und der NAV der Kantons Freiburg kommen daher ergänzend zur Anwendung. Für die Personengruppen, die vom Geltungsbereich des Bundes-NAV ausgenommen sind – namentlich Personen, die weniger als fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind –, sieht der kantonale NAV die folgenden Mindestlöhne vor:
- Qualifizierte Arbeitnehmende mit EFZ (oder gleichwertigem Diplom): Fr. 24.05/Stunde
- Qualifizierte Arbeitnehmende mit EBA: Fr. 21.85/Stunde
- Nicht qualifizierte Arbeitnehmende mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Branche: Fr. 21.85/Stunde
- Nicht qualifizierte Arbeitnehmende: Fr. 21.00/Stunde
Der NAV für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hausdienst kann in der Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung eingesehen werden: bdlf.fr.ch/app/de
Service CheckUm das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden für Arbeiten im Bereich der persönlichen Dienstleistungen zu vereinfachen, steht im Kanton zudem ein spezielles Instrument zur Verfügung: der Service Check. Dieser kümmert sich um alle administrativen Aufgaben bezüglich der Sozialversicherungen der Arbeitnehmenden und trägt gleichzeitig zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bei. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich beim Service Check anmelden, müssen sich ausserdem an die Mindestlöhne des Bundes-NAV Hauswirtschaft halten.
Das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) hat den Service Check im Auftrag des Staatsrats geschaffen und im Jahr 2006 lanciert. Es ist gemäss dem Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) immer noch für die Kontrolle und Werbung für den Service Check verantwortlich. Die Verwaltung wurde dem Centre d’intégration socioprofessionnelle (CIS) übertragen.
Ausführliche Informationen zum Service Check erhalten Sie auf cheque-emploi-fribourg.ch/de .