Die «Grossverbraucher» im Kanton leisten einen aktiven Beitrag an die energie- und klimapolitischen Ziele des Staats
Die Energieoptimierung ist ebenso wie die Erzeugung erneuerbarer Energien ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Sie ermöglicht es, den Verbrauch fossiler Energiequellen zu reduzieren und die Treibhausgasemissionen zu senken. Im Kanton Freiburg optimieren seit 2013 über 200 Unternehmen, die als Grossverbraucher gelten, ihren Energieverbrauch. Dank ihren Anstrengungen konnten sie ihren Strom- und Brennstoffbedarf erheblich senken.
Veröffentlicht am 28. November 2025 - 06h29
Unternehmen und Institutionen, die an einer Verbrauchsstätte jährlich mehr als 5 GWh Wärme oder mehr als 0,5 GWh Strom verbrauchen, gelten als Grossverbraucher im Sinne von Artikel 31 des Energiereglements . Sie sind verpflichtet, Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung, die sich auch rentieren, zu planen und umzusetzen.
Im Kanton Freiburg gibt es 220 Grossverbrauchsstätten, die im Rahmen von Zielvereinbarungen zur Senkung ihres Energieverbrauchs begleitet werden. Diese Zahl schwankt von Jahr zu Jahr je nach Konjunkturlage: Ansiedlung neuer Unternehmen, Schliessung von Verbrauchsstätten oder Steigerung des Produktionsvolumens, was mit einer Zunahme des Energiebedarfs einhergeht.
Jährliche Einsparungen von 250 GWh Strom und Wärme
Dank den Sparmassnahmen, die die Grossverbraucher seit 2013 treffen, konnten im Kanton im Jahr 2024 mehr als 250 GWh Strom und Wärme eingespart werden, was etwa einem Viertel ihres Gesamtverbrauchs entspricht:
Diese Einsparungen, die dem Energieverbrauch von mehr als 12 000 Einfamilienhäusern entsprechen, wurden durch Optimierungsmassnahmen in verschiedenen Bereichen wie Beleuchtung, Druckluftmanagement, Heizung, Klimatisierung und Lüftung erzielt. Damit werden etwa 50 000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart.
Synergie zwischen den Kantonen
Nach Ablauf eines zehnjährigen Optimierungszyklus muss das Unternehmen eine neue Vereinbarung mit neuen Energieeffizienzzielen abschliessen, wenn es nach Gesetz immer noch als Grossverbraucher gilt.
Anfang 2025 hat das Bundesamt für Energie ein neues einheitliches Instrument eingeführt, das den Kantonen Synergien bei der Verwaltung der Energiesparziele von Grossverbrauchern ermöglicht.
Herausgegeben von Amt für Energie
Letzte Änderung: 28.11.2025 - 06h29