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  • Der Staatsrat gibt grünes Licht für zwei neue Fördermassnahmen zugunsten der Energiewende

Der Staatsrat gibt grünes Licht für zwei neue Fördermassnahmen zugunsten der Energiewende

  • Medienmitteilung

Der Staatsrat gibt grünes Licht für zwei neue Fördermassnahmen zugunsten der Energiewende Ab dem 1. Juli 2022 wird der Staat Freiburg den Bau von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge und die Erstellung des Gebäudeenergieausweises Plus (GEAK® Plus) finanziell unterstützen.

Veröffentlicht am 21. Juni 2022 - 10h58 Archiviert

Im März 2022 hat der Grosse Rat zwei Motionen angenommen, die eine finanzielle Unterstützung für den Bau von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge und für die Erstellung des Gebäudeenergieausweises Plus (GEAK® Plus) vorsahen. Der Staatsrat hat soeben grünes Licht für ihre Umsetzung gegeben. Die beiden Fördermassnahmen werden auf den 1. Juli 2022 in Kraft treten.   

Ladestationen 

Damit die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden, die im Ersatz der fossilen Energien und in der CO2-Neutralität bis 2050 bestehen, muss insbesondere die Mobilität umweltfreundlicher werden. Das steht im kantonalen Richtplan, gehört aber auch zu den Prioritäten des Klimaplans, den der Staatsrat am 8. Juni 2021 verabschiedet hat. Dieser Punkt wird zudem ins Klimagesetz aufgenommen, das zurzeit ausgearbeitet wird.   

Somit liegt die Priorität auf Anreizen zur vermehrten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und der sanften Mobilität sowie auf der Reduktion der von den Freiburgerinnen und Freiburgern täglich zurückgelegten Kilometer. Der Ersatz von Fahrzeugen, die mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, durch Elektrofahrzeuge muss ebenfalls begünstigt werden, sofern die dafür benötigte Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen stammt.  

Nach dem Vorbild anderer Kantone wird der Kanton Freiburg deshalb den Bau von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge finanziell unterstützen. Die Finanzhilfe beträgt 500 Franken für eine Ladestation an einem neuen Parkplatz und 1000 Franken für eine Ladestation an einem bestehenden Parkplatz. Die Fördermassnahme dauert bis spätestens Ende 2023 beziehungsweise bis die bereitgestellten Mittel (1 Million Franken) ausgeschöpft sind. 

Gebäudeenergieausweis Plus 

Der GEAK® ist in der Schweiz ein wichtiges energiepolitisches Instrument. Er wurde von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) geschaffen und gehört zur landesweit anerkannten Label-Familie, zu der auch die Labels Minergie und SNBS gehören. Alle diese Labels tragen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes bei. 

Der GEAK® Plus ist ein Instrument, das es den Eigentümerinnen und Eigentümern ermöglicht, über einen Bericht zu verfügen, der genaue Angaben zu möglichen Verbesserungen am Gebäude liefert, die Arbeiten nach ihrer Priorität einteilt und die Kosten der energetischen Sanierungsarbeiten auflistet. Er erleichtert den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern die Entscheidungsfindung und ermutigt sie, ihr Haus zu sanieren und so einen Beitrag an die energiepolitischen Ziele zu leisten.  

Der GEAK® Plus bringt die Eigentümerinnen und Eigentümer oft dazu, eine Gesamtsanierung ins Auge zu fassen, während sie ohne GEAK® Plus eher dazu tendieren würden, Arbeiten nach und nach ohne eigentliche Strategie durchzuführen. In Ergänzung des bestehenden Gebäudeprogramms und ganz im Sinne des Kantons ermöglicht es der Beitrag an den GEAK® Plus, den Energieverbrauch im Gebäudebereich weiter zu senken und die fossilen Energien durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Die Finanzhilfe beträgt 1000 Franken für ein Einfamilienhaus und 1500 Franken für alle anderen Gebäudekategorien. Die Fördermassnahme dauert bis spätestens Ende 2024.

Umsetzung 

Für die beiden Fördermassnahmen wird das gleiche Verfahren angewendet wie für die Massnahmen des Gebäudeprogramms. Sie werden ebenfalls über den kantonalen Energiefonds finanziert. Das Fördergesuch wird online über die Website des Amts für Energie ausgefüllt (www.fr.ch/afe). Das unterzeichnete Formular wird anschliessend an das AfE gesendet. Sobald das Gesuch eingeht und sofern es vollständig ist, wird es vom AfE geprüft. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Verfügung über die Zusicherung eines Förderbeitrags grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 bis 4 Wochen ausgestellt. 

Die dafür nötige Änderung des Energiereglements (EnR) wird auf den 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Förderprogramme im Energiebereich
Hauptbild
neue Subvention Ladestation GEAK Plus
Ladestation GEAK Plus © Etat de Fribourg - OCN - Etat de Fribourg - ocn
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Herausgegeben von Amt für Energie

Letzte Änderung: 30.03.2024 - 03h42

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