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Betreibungsbegehren

Lead

Wenn eine Schuldnerin/ein Schuldner eine Schuld nicht begleicht, kann die Gläubigerin/der Gläubiger sich an das zuständige Betreibungsamt wenden, damit ihr/ihm eine Zahlungsanweisung zugestellt wird.

Es ist Sache der Gläubigerin oder des Gläubigers (Person, welche die Betreibung einreicht), das Betreibungsbegehren zu ergänzen.

Betreibungsbegehren online einreichen

Gläubiger können über den virtuellen Schalter Betreibungsbegehren, Fortsetzungen, Verwertungsbegehren, Zahlungsmeldungen, Löschungsanträge und Sachstandsanfragen einreichen und verwalten. Um Zugang zu dieser Online-Leistung zu erhalten, müssen sich juristische Personen zunächst registrieren und ein Konto einrichten.

Registrierung einer juristischen Person im virtuellen Schalter Im virtuellen Schalter ein Betreibungsbegehren einreichen

Das Begehren am Schalter einreichen

Das Begehren muss bei dem für den Wohnort des Schuldners zuständigen Betreibungsamt eingereicht werden.

Das zuständige Betreibungsamt finden

Zustellung per Post

Das Begehren muss an das für die Schuldnerin oder den Schuldner zuständige Betreibungsamt gesandt werden. Dazu ist das entsprechende Formular auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. 

Adresse des zuständigen Betreibungsamts

Wo ist das Betreibungsbegehren einzureichen?

Natürliche Person

Ist die Schuldnerin oder der Schuldner, gegen die oder den das Begehren eingereicht wird, eine volljährige natürliche Person und steht nicht unter Vormundschaft, so muss das Betreibungsbe-gehren an das für den Wohnort der Schuldnerin oder des Schuldners zuständige Betreibungsamt eingereicht werden.

Natürliche Person unter Vormundschaft oder unter elterlicher Sorge

Der Betreibungsort befindet sich am Sitz der Behörde, die den Vormund bestellt hat. Das Begehren ist daher an das für diesen Sitz zuständige Betreibungsamt zu richten.

Juristische Personen

Eine Gesellschaft kann an dem Ort betrieben werden, wo der Hauptsitz im Handelsregister eingetragen ist. 

Grundpfand

Eine Betreibung auf Grundpfandverwertung muss beim zuständigen Betreibungsamt des Ortes eingereicht werden, wo sich das Grundpfand befindet (Liegenschaft – Grundstück).

Faustpfandrecht

Auf Wahl des Gläubigers kann die Betreibung dort eingereicht werden, wo sich das Faustpfand befindet oder wo die Schuldnerin bzw. der Schuldner wohnhaft ist.

Wie viel kostet ein Betreibungsverfahren?

Die Kosten gehen zulasten der Schuldnerin oder des Schuldners. Die Gläubigerin oder der Gläubiger leistet jedoch dem Betreibungsamt den Zahlungsvorschuss für die Registrierung eines Betreibungsbegehrens und die Zustellung des Zahlungsauftrags.

Beträge der Kostenvorschüsse

  • CHF 21.00 für eine Forderung bis 100.-
  • CHF 34.00 für eine Forderung von 100.- bis 500.-
  • CHF 54.00 für eine Forderung von 500.- bis 1'000.-
  • CHF 74.00 für eine Forderung von 1'000.- bis 10'000.-
  • CHF 104.00 für eine Forderung von 10'000.- bis 100'000.-
  • CHF 204.00 für eine Forderung von 100'000.- bis 1'000'000.-
  • CHF 414.00 für eine Forderung höher als 1'000'000.-

Sind mehrere Versuche erforderlich, um der Schuldnerin oder dem Schuldner die Dokumente zu überreichen, können die Kosten steigen.

Ergänzende Informationen

Für den Kanton Freiburg finden Sie die Zuständigkeit der verschiedenen Betreibungsämter unter dem folgenden Link: Liste der Dörfer

  • Bescheinigung des Konkursamtes
  • Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs
  • Betreibungsverfahren
    • Arrest
    • Aufhebung der Betreibung
    • Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs
    • Betreibungsauskunft
    • Betreibungsbegehren

    • Betreibungsferien
    • Existenzminimum
    • Faustpfand Schema
    • Forsetzung der ordentlichen Betreibung
    • Konkursandrohung
    • Lohnpfändung
    • Mitteilung des Verwertungsbegehrens
    • Ordentliche Betreibung Schema
    • Pfandausfallschein
    • Pfändungsankündigung und Vollzug der Pfändung
    • Rangordnung der Gläubiger
    • Rechtsstillstand
    • Rechtsvorschlag
    • Retention
    • Retention mit Schema
    • Sachpfändung
    • Verlustschein (Pfändungsurkunden als Verlustschein)
    • Verlustschein nach Pfändung
    • Verwertungsbegehren
    • Verwertungverfahren
    • Zahlungsaufschub
    • Zahlungsbefehl
  • Betreibungsämter und Konkursamt
  • Ein Betreibungs- oder Konkursamt kontaktieren
  • Konkursverfahren
  • Öffentliche Versteigerung

Verlinkte Seiten

  • Betreibungsverfahren
Direktionen / zugehörige Ämter

Betreibungsämter und Konkursamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt

Letzte Änderung: 10.12.2024

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