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Bescheinigung des Konkursamtes

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Bescheinigung des Konkursamtes

Natürliche Person

Wer für sich selber eine Bescheinigung des Konkursamtes benötigt, kann persönlich beim Kantonalen Konkursamt vorsprechen und folgendes Dokument vorweisen:

  • Identitätsnachweis (Identitätskarte – Pass - Aufenthaltsgenehmigung)

Ehepaar

Wer für sich selber und seinen Ehegatten eine Bescheinigung des Konkursamtes erhalten möchte, kann persönlich beim Konkursamt vorsprechen und folgende Dokumente vorlegen:

  • persönlicher Identitätsnachweis (Identitätskarte – Pass)
  • Identitätsnachweis des Ehegatten (Identitätskarte – Pass)
  • eine vom Ehegatten unterzeichnete Vollmacht zum Bezug einer Bescheinigung.

Gesellschaft

Eine Gesellschaft, die eine Bescheinigung des Konkursamtes benötigt, muss einen Handelsregisterauszug vorweisen. Die Person, welche am Schalter des Amtes vorspricht, um eine solche Bescheinigung zu erhalten, muss zudem vorlegen: 

  • seinen persönlichen Identitätsnachweis (Identitätskarte –Pass)
  • Figuriert diese Person nicht auf dem Handelsregisterauszug, muss sie ausserdem eine von einem oder mehreren Mitgliedern der Gesellschaft unterzeichnete Vollmacht vorweisen.

Per Post

Wem es nicht möglich ist,  persönlich beim Konkursamt vorzusprechen, kann folgendermassen handeln:

  • Überweisung von Fr. 18.00 für die Kosten der Bescheinigung und dem A-Porto auf das Postcheckkonto Nr. 17-4325-3 des Kantonalen Konkursamtes.
  • Zustellung der Zahlungsquittung mit Post oder Fax (026 305 39 95) unter Beilage einer leserlichen Kopie des Identitätsnachweises  (Identitätskarte – Pass).
  • Angabe der genauen Privatadresse (Strasse, Hausnummer, Ort)

Kosten

  • Kostender Bescheinigung: Fr. 17.00
  • Kosten der Bescheinigung für ein Ehepaar : Fr. 34.00
  • Kosten für zwei separate Bescheinigungen: Fr. 17.00 pro Bescheinigung

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Betreibungsämter und Konkursamt

Kontaktinformation

Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt

Letzte Änderung: 31.07.2024

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