Ab dem 1. Dezember 2025 haben Sie die Möglichkeit Online über den virtuellen Schalter des Kantons Freiburg einen Auszug aus dem Konkursregister zu bestellen, der ihnen Auskunft über das Nichtvorhandensein oder Vorhandensein von Konkursen gibt.
Bescheinigung des Konkursamtes
Der Auszug aus dem Konkursregister gibt Auskunft über das Nichtvorhandensein oder Vorhandensein von Konkursen. Er kann online, per Post oder am Schalter des kantonalen Konkursamts bestellt werden.
Natürliche Person
Wer für sich selber eine Bescheinigung des Konkursamtes benötigt, kann persönlich beim Kantonalen Konkursamt vorsprechen und folgendes Dokument vorweisen:
- Identitätsnachweis (Identitätskarte – Pass - Aufenthaltsgenehmigung)
Auszug für eine andere Person oder Firma, die im Handelsregister des Kantons Freiburg eingetragen ist
Jede Person, die ein Interesse glaubhaft machen kann (z: B. eine wirtschaftliche oder vertragliche Verbindung mit der Person oder der Firma, über die ein Auszug verlangt wird, siehe Artikel 8a Abs. 1 und 2 SchKG), kann das Konkursregister einsehen und sich Auszüge daraus zustellen lassen.
Gesellschaft
Eine Gesellschaft, die eine Bescheinigung des Konkursamtes benötigt, muss einen Handelsregisterauszug vorweisen. Die Person, welche am Schalter des Amtes vorspricht, um eine solche Bescheinigung zu erhalten, muss zudem vorlegen:
- seinen persönlichen Identitätsnachweis (Identitätskarte –Pass)
- Figuriert diese Person nicht auf dem Handelsregisterauszug, muss sie ausserdem eine von einem oder mehreren Mitgliedern der Gesellschaft unterzeichnete Vollmacht vorweisen.
Kosten
- Kosten der Bescheinigung: CHF 17.00
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Online-Bestellung des Auszugs
Die Bestellung erfolgt über das Portal egov.fr.ch und der Rubrik «Justiz, Polizei und Sicherheit».
Sie müssen unbedingt bereits ein Konto beim virtuellen Schalter des Staates Freiburg haben oder ein Konto einrichten, bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben.
Für Firmen ist es ebenfalls notwendig, diesen ersten Schritt zu machen (Achtung das Konto muss vom Handelsregister des Kantons Freiburg validiert werden, und das kann bis zu 5 Arbeitstage dauern).
Frist
Wenn der Antrag an einem Werktag vor 12.00 Uhr gestellt wird und den Kriterien entspricht, wird der Auszug noch am selben Tag im virtuellen Schalter zur Verfügung gestellt.
Kosten
CHF 18.00 bezahlbar mit Visa, Mastercard, EC, PostFinance Card oder Twint.
Per Post
Wem es nicht möglich ist, persönlich beim Konkursamt vorzusprechen, kann folgendermassen handeln:
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Adresse ofa@fr.ch oder per Post (Av. de Beauregard 13, 1700 Freiburg). Es müssen unbedingt eine Kopie der Identitätskarte und des Zahlungsnachweises beigelegt werden.
- Der Betrag von CHF 18.10 für die Kosten der Bescheinigung und deren Versand per A-Post ist auf das Konto Nr. CH50 0900 0000 1700 4325 3 des kantonalen Konkursamtes zu bezahlen.
Frist
Innerhalb von 3 Werktagen ausgehend vom Eingang Ihrer Bestellung. Vorausgesetzt, die erforderliche Zahlung ist eingegangen.
Herausgegeben von Betreibungsämter und Konkursamt
Letzte Änderung: 02.12.2025