Nach dem Drama in Crans-Montana traf sich am Montag des 5. Januars auf Initiative der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) und unter der Leitung der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) eine Arbeitsgruppe institutioneller Akteure aus den Bereichen Brandschutz und öffentliche Gaststätten, um die Lage im Kanton zu prüfen. Neben den eingangs erwähnten Instanzen waren auch die Oberamtspersonenkonferenz, die Gewerbepolizei (GePoA), die Kantonspolizei und der Freiburger Gemeindeverband (FGV) anwesend. Parallel dazu fanden bilaterale Gespräche zwischen der KGV und GastroFribourg statt.
In seiner Sitzung vom 13. Januar nahm der Staatsrat die Ergebnisse der Analyse dieser Arbeitsgruppe zur Kenntnis und genehmigte die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen.
Der Staatsrat nimmt zur Kenntnis, dass der gesetzliche Rahmen für den Brandschutz in öffentlichen Gaststätten vollständig ist und an den aktuellen Wissensstand angepasst ist. Die entsprechenden Verfahren im Bereich der Baupolizei (Baubewilligung) und des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten (Betriebspatent), sind genau geregelt und werden grundsätzlich befolgt.
Ausgebildete und akkreditierte Fachpersonen der Gemeinden
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden (KGVG) am 1. Juli 2018 müssen alle Gemeinden über eine kommunale Brandschutzfachperson verfügen, die von der KGV entsprechend ausgebildet und akkreditiert wird. Dieses System, das die früheren lokalen Feuerkommissionen ersetzt hat, gewährleistet die Qualität und fördert einheitliche Kontrollen. Das Risiko von Unterschieden zwischen den Gemeinden bei der Umsetzung der Massnahmen verdient jedoch weiterhin besondere Aufmerksamkeit.
Der Brandschutz der öffentlichen Freiburger Gaststätten wird wie folgt kontrolliert:
- Die regelmässige Gebäudeinspektion richtet sich nach dem Risiko: Bei Betrieben mit einer Kapazität von mehr als 300 Personen und bei Beherbergungsbetrieben wird die Kontrolle mindestens alle fünf Jahre durchgeführt, bei Gebäuden mit geringem Risiko alle zehn Jahre.
- Die Stellungnahme der KGV ist für jede neue Gaststätte und bei einer Änderung des Patents obligatorisch.Die Stellungnahme von Gemeinde und Oberamt ist bei Betreiberwechsel oder bei einer Patenterneuerung obligatorisch (z. B. alle fünf Jahre bei Gaststätten mit Alkohol – Patent B oder Diskotheken – Patent D).
- Für alle Renovationsarbeiten, die eine Baubewilligung erfordern, wird von der KGV eine Stellungnahme zum Brandschutz eingeholt.
Die Überlagerung dieser Kontrollen gewährleistet eine regelmässige Überwachung, die auf das Risiko angepasst ist.
Präventionsmassnahmen und Empfehlungen für Betreiber
Da dieses Dispositiv und die Art seiner Umsetzung durch die verschiedenen Behörden den Gästen und dem Personal der öffentlichen Gaststätten beim Brandschutz die nötige Sicherheit und Widerstandskraft bieten, ist es nach Ansicht des Staatsrats nicht wünschenswert, neue ausserordentliche Gaststättenkontrollen anzuordnen. Dagegen unterstützt er die Umsetzung, Weiterführung und Verstärkung der nachstehenden Massnahmen, welche die Arbeitsgruppe beschlossen hat:
| Bereich | Massnahme | Zuständigkeit | Stand |
|---|---|---|---|
| Kommunikation und Sensibilisierung der Öffentlichkeit | Kantonale/westschweizerische Kampagne zum Verhalten im Brandfall | KGV | Neue Massnahme |
| Kommunikation und Sensibilisierung der Öffentlichkeit | Lernangebot (www.element-hero.ch ) für Schüler/innen der obligatorischen Schule | KGV, BKAD | Neue Massnahme |
| Begleitung von Betreibern und Mitarbeitenden öffentlicher Gaststätten | Kontrollen, Beratung und Gutachten nach Anfrage der Betreiber/innen | KGV | Verstärkung der Massnahme |
| Begleitung von Betreibern und Mitarbeitenden öffentlicher Gaststätten | Plakate und Flyer für Gäste | KGV | Weiter-verfolgung der Massnahme |
| Begleitung von Betreibern und Mitarbeitenden öffentlicher Gaststätten | Empfehlungen zur zurückhaltenden Verwendung von Feuerwerkskörpern | GastroFribourg, KGV | Neue Massnahm wird diskutiert |
| Begleitung von Betreibern und Mitarbeitenden öffentlicher Gaststätten | Ausbau des Weiterbildungsangebots für Mitarbeitende und neues Weiterbildungsangebot für Freiwillige bei öffentlichen Veranstaltungen | KGV | Verstärkung und Ausweitung der Massnahme |
| Begleitung von Betreibern und Mitarbeitenden öffentlicher Gaststätten | Bessere Anerkennung von Gaststätten, die sich aktiv für die Sicherheit einsetzen (regelmässige freiwillige Kontrollen der Räumlichkeiten, Schulungen) | KGV, Oberämter, GePoA, GastroFribourg | Neue Massnahme wird diskutiert |
| Informationen für Gemeindebehörden | Gezielte Information der kommunalen Brandschutzfachpersonen | KGV | Weiterverfolgung der Massnahme |
| Informationen für Gemeindebehörden | Informationen für Gemeinden | Oberämter, GePoA, KGV | Neue Massnahme |
| Informationen für Gemeindebehörden | Schulung für Gemeindepolitiker/innen | FGV | Verstärkung der Massnahme |
| Spezifische Arbeitsgruppen | AG Öffentliche Veranstaltungen | Oberämter, KGV, POL | Neue Massnahme |
| Spezifische Arbeitsgruppen | Verwaltungsmassnahmen und Sanktionen | SJSD, KGV, Staatsanwaltschaft, Oberämter | Neue Massnahme |
| Spezifische Arbeitsgruppen | Verfahren zur Erneuerung von Patenten | Oberämter, GePoA, KGV, FGV | Neue Massnahme |
| Kommunale Brandschutzfachpersonen | Einhaltung der Gemeindepflicht zur Bezeichnung einer Brandschutzfachperson überwachen | Oberämter | Weiterverfolgung der Massnahme |
| KGV-Beiträge | Verstärkte Kommunikation über Beiträge der KGV (Brandbekämpfungsmaterial) und Prüfen zusätzlicher Unterstützungs-möglichkeiten | KGV | Verstärkung der Massnahme |
In Bezug auf Feuerwerkskörper erinnert der Staatsrat daran, dass die einschlägigen Bundesvorschriften (Sprengstoffgesetz) sehr streng sind und dass in geschlossenen Räumen nur Gegenstände der Kategorie F1 (sehr geringes Risiko und vernachlässigbarer Schallpegel) zulässig sind (z. B. Wunderkerzen, Tischbomben usw.). Diese Produkte werden häufig im privaten Bereich, bei temporären Veranstaltungen und manchmal auch in öffentlichen Gaststätten eingesetzt und stellen an sich kein übermässiges Risiko dar. Ein generelles Verbot in öffentlichen Gaststätten wäre deshalb unverhältnismässig. Derzeit laufen jedoch Gespräche mit GastroFribourg im Hinblick auf eine Branchenempfehlung.
Der Staatsrat wird die technische und rechtliche Entwicklung auf Bundesebene sehr aufmerksam verfolgen und sich gegebenenfalls mit der nötigen Sorgfalt für eine Anpassung des kantonalen Rahmens einsetzen. Er nimmt zur Kenntnis, dass die KGV im letzten Halbjahr 2025 eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die im Rahmen der Aktualisierung der Brandschutzvorschriften 2026 damit beauftragt wurde, das Freiburger Dispositiv zu bewerten.