Der Staatsrat hat sein Programm zur Sanierung der Kantonsfinanzen fertiggestellt und dabei darauf geachtet, dass dieses mit den Regierungsrichtlinien des Legislaturprogramms in Einklang steht. Er hat es vorgezogen, die Sparbemühungen auf mehrere Themenbereiche zu verteilen statt schwerpunktmässig drastische Kürzungen vorzunehmen. Damit lässt sich eine finanzielle Stabilität erreichen, ohne dass die öffentliche Politik in wesentlichen Bereichen in Frage gestellt wird.
Entsprechend den Vernehmlassungsantworten und weiterführenden Gesprächen namentlich mit dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) und den Sozialpartnern hat der Staatsrat Anpassungen vorgenommen und sein anvisiertes Ziel gegenüber dem Finanzplan um 89 Millionen Franken gesenkt. So hat er auf Massnahmen mit einer Mehrbelastung der Gemeinden im Umfang von 42 Millionen Franken verzichtet und auch den vom Staatspersonal verlangten Beitrag um etwas über 13 Millionen Franken reduziert. Mit dem Sanierungsprogramm lassen sich die Staatsfinanzen in den kommenden drei Jahren um rund 405 Millionen Franken, also um jährlich durchschnittlich etwa 135 Millionen Franken entlasten. Entsprechend seiner im Regierungsprogramm entwickelten Vision sollen voraussichtlich 2027 weitere strukturelle Massnahmen vorgelegt werden, die tiefgreifendere Auswirkungen auf die Funktionsweise des Staates und die verschiedenen Bereiche der öffentlichen Politik haben werden.
Es sei daran erinnert, dass dieses Sanierungsprogramm aufgrund der bei der Aktualisierung des Finanzplans 2026-2028 festgestellten Verschlechterung der finanziellen Perspektiven des Staates notwendig wurde. Der Finanzplan rechnete effektiv mit einem starken Aufwandzuwachs von + 10,7 % zwischen 2025 und 2028, der damit deutlich über dem erwarteten Ertragszuwachs von + 7,5 % lag. Diese durch die negativen Auswirkungen des Entlastungsprogramms des Bundes noch verschärfte besorgniserregende Entwicklung hätte für die Jahre 2026, 2027 und 2028 jeweils Defizite im Umfang zwischen 150 und 190 Millionen Franken zur Folge, die mit den für den öffentlichen Haushalt geltenden verfassungsmässigen und gesetzlichen Vorschriften unvereinbar sind. Damit der Staat seine Anstrengungen zur Förderung der Entwicklung des Kantons weiterführen kann, hat der Staatsrat eine weitreichende Finanzsanierung mit einer Ausgabenbegrenzung und einer Einnahmenoptimierung eingeleitet. Es geht beim Sanierungsprogramm denn auch wirklich darum, das Ausgabenwachstum einzudämmen, auch wenn dieses angesichts der Entwicklung unseres Kantons und dem entsprechenden Bedarf an staatlichen Dienstleistungen logischerweise weiter zunimmt. Der Staatsrat hat im Rahmen des Sanierungsprogramms zwar einige Projekte priorisiert und neu geplant, will aber auch weiter investieren, damit die Realisierung wichtiger Infrastrukturen nicht auf künftige Generationen abgeschoben wird.
Vernehmlassungsergebnisse
Der Entwurf des Programms zur Sanierung der Kantonsfinanzen war vom 30. April - 15. Juni 2025 in der Vernehmlassung, und es sind 108 Stellungnahmen von politischen Parteien, Gemeindeverbänden und Gemeinden, Gewerkschaften, Branchenverbänden und Unternehmen eingegangen. Das Staatspersonal wurde ebenfalls konsultiert. Die Notwendigkeit einer Sanierung der Kantonsfinanzen wurde dabei kaum in Zweifel gezogen, jedoch fiel die allgemeine Beurteilung der in die Vernehmlassung geschickten Massnahmenvorschläge negativ aus, was angesichts der Thematik nicht erstaunt.
Hauptsächliche Anpassungen nach der Vernehmlassung
Entsprechend den Stellungnahmen zur Vernehmlassung und den verschiedenen anschliessenden Gesprächen, insbesondere mit dem Freiburger Gemeindeverband und den Sozialpartnern, hat der Staatsrat verschiedene Anpassungen am ursprünglichen Entwurf des Sanierungsprogramms vorgenommen. So hat er namentlich folgende Massnahmen fallengelassen:
- Hauptsächliche Massnahmen in Zusammenhang mit den Pflegeheimen;
- Plafonierung des interkommunalen Bedarfsausgleichs auf dem Niveau von 2025;
- Reduktion des Gemeindeanteils an der Motorfahrzeugsteuer;
- Einführung eines Gemeindeanteils an den Ergänzungsleistungen für Familien;
- Änderung der Subventionierung der Dienste für Hilfe und Pflege zu Hause;
- Verkleinerung des kantonalen Strassennetzes;
- Kürzung des Mehrjahres-Globalbudgets der Universität;
- Solidaritätsbeitrag des Personals.
Hauptsächliche vom Staatsrat bestätigte Massnahmen
Die vom Staatsrat bestätigten Massnahmen entfallen auf die vier Bereiche Einnahmen, Staatspersonal, Subventionen sowie Projekte und Reformen. Dabei fallen gewisse Massnahmen in die Zuständigkeit des Staatsrats, während andere von den Entscheidungen des Grossen Rats abhängen. Hauptsächliche bestätigte Sanierungsmassnahmen:
Einnahmen
Der Staatsrat hält namentlich an der befristeten Aussetzung des Ausgleichs der kalten Progression, der Begrenzung des Fahrkostenabzugs bei der Kantonssteuer auf 8000 Franken, die Aufstockung der Zahl der Steuereinschätzer/innen für vermehrte Steuerprüfungen, der Erhöhung des Beitrags der Freiburger Kantonalbank sowie der Einführung einer Abgabe auf die in den Kiesgruben abgebauten Mengen ab 2027 fest.
Personal
Der Staatsrat hat dafür gesorgt, dass der von den Staatsmitarbeitenden verlangte Beitrag dem Grundsatz der Opfersymmetrie entspricht und in etwa einen Anteil von 35 % an den Anstrengungen zur Eindämmung des Ausgabenwachstums ausmacht. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sieht er vom Solidaritätsbeitrag und den Massnahmen in Zusammenhang mit der Auszahlung des 13. Monatslohns ab. Des Weiteren schlägt der Staatsrat vor, in den nächsten zwei Jahren keinen Teuerungsausgleich zu gewähren und die Situation für 2028 erneut zu prüfen.
Subventionen
Bei den Subventionen hält der Staatsrat insbesondere an der Erhöhung der den in einem Heim untergebrachten Personen fakturierten Pflegekosten auf 23.-/Tag, der Änderung und Vereinfachung der Subventionsaufteilung im Bereich der Sozialhilfe, der Stabilisierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und weiterer Leistungen beim HFR und Begrenzung der GWL beim FNPG sowie der Kürzung der waldbaulichen Subventionen und der Subventionen für Mobilitätsinfrastrukturen in den Agglomerationen fest.
Projekte und Reformen
Der Staatsrat will die Beendigung der Übergangsregelung für die Finanzierung der AHV/IV-Ergänzungsleistungen (EL) beibehalten. Weiter hält er auch an der Änderung seiner Abschreibungspolitik, der Anpassung der Gemeindebeteiligung an der Abgeltung des lokalen und des regionalen Personenverkehrs auf 50 % und am Aufschub der Umsetzung des Projektes Digitale Ausstattung für die obligatorische Schule (DAOS) fest.
Finanzielle Auswirkungen des Sanierungsprogramms
Mit dem Sanierungsprogramm kann der Staatshaushalt um insgesamt 405 Millionen Franken, das heisst um 121 Millionen Franken im Jahr 2026, 151 Millionen Franken im Jahr 2027 und 133 Millionen Franken im Jahr 2028 entlastet werden, also mit jährlich durchschnittlich 135 Millionen Franken. Mit den Anpassungen am ursprünglichen Entwurf sind die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden deutlich weniger einschneidend. Über den gesamten Zeitraum beläuft sich die Netto-Mehrbelastung der Gemeinden auf rund 10 Millionen Franken (jährlich durchschnittlich 3,3 Mio. Franken), was einer Verbesserung um rund 42 Millionen Franken entspricht. Der Vorschlag des Staatsrats bedeutet für die Gemeinden letztlich Netto-Mehrkosten von rund 5 Millionen Franken im Jahr 2026, 1 Million Franken im Jahr 2027 und 4 Millionen Franken im Jahr 2028. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen im Personalbereich verringert sich der Beitrag, den die Mitarbeitenden zu leisten haben, um etwas über 13 Millionen Franken auf rund 110 Millionen Franken.
Fazit
Der Staatsrat würdigt die relevanten Vernehmlassungsantworten und den konstruktiven Dialog bei den weiterführenden Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten und Partnern. Die Regierung ist sich bewusst, dass sie von der Bevölkerung und vom Staatspersonal sehr viel verlangt, muss aber ihren Verpflichtungen nachkommen. Sie ist überzeugt, zielführende Entscheide getroffen zu haben und so das Ausgabenwachstum für die kommenden drei Jahre bremsen zu können. Das Sanierungsprogramm gewährleistet überdies - ein Referendum vorbehalten - einen vorschriftsgemäss ausgeglichenen Haushalt 2026.