Der Kanton Freiburg ist für die Einführung einer staatlichen elektronischen Identität (e-ID), wie sie im neuen Bundesgesetz vorgeschlagen wird. Die kostenlose, freiwillige und vom Bund ausgestellte e-ID wird es jeder Person mit einem Schweizer Ausweis oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung ermöglichen, sich sowohl online als auch in der physischen Welt einfach und sicher zu identifizieren. Diese Lösung wird vollständig vom Staat verwaltet und garantiert eine öffentliche und transparente Governance, die den Anforderungen an Vertrauen und digitale Souveränität gerecht wird, sei es für Behördengänge, geschäftliche Transaktionen oder die Überprüfung des Alters. Sie wird insbesondere die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz fördern.
Dieses Gesetz, das vom Staatsrat unterstützt wird, stellt für die Schweiz und den Kanton einen wichtigen Schritt in Richtung Modernität und Digitalisierung dar. Die Schweizer e-ID wird die administrativen Schritte vereinfachen, die Sicherheit des Datenaustauschs erhöhen und die digitale Autonomie der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Sie ist ein Hebel für eine effizientere und barrierefreie Verwaltung.
Der Kanton Freiburg engagiert sich seit mehreren Jahren für die Entwicklung von Digitalisierung und E-Government. Die e-ID stellt einen strategischen Hebel dar, um diesen Übergang zu beschleunigen und den Zugang zu digitalen Leistungen und Diensten zu verbessern. Getreu seiner Ausrichtung auf die digitale Governance unterstützt der Kanton Initiativen, die den Einsatz digitaler Technologien im Dienst der Bevölkerung fördern.
Abstimmungsempfehlung Aus all diesen Gründen empfiehlt der Staatsrat, am 28. September 2025 ein Ja zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) in die Urne zu legen.